Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen

Der Behinderten-Sportverband Niedersachsen ruft zu mehr Barrierefreiheit auf allen Ebenen auf
Am 3. Dezember findet alljährlich der „Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen“ statt. „Dieser Tag ist in unserer heutigen Gesellschaft noch immer notwendig. Denn Menschen mit Behinderungen sind nach wie vor viel zu oft von wirklicher Teilhabe und Mitbestimmung ausgeschlossen“, so Karl Finke, Präsident des Behinderten-Sportverbandes Niedersachsen (BSN), der aus diesem Anlass für die 57.000 Mitglieder zählende Organisation Bilanz zieht. – Bilanz eines Jahres, das für Menschen mit Behinderungen oftmals eine besonders schwere Prüfung darstellte.
Zeigte sich doch pandemiebedingt, wie entscheidend barrierefreie Zugänge zu Informationen sind, sowohl für den persönlichen Alltag als auch für die Berufsausübung, speziell im Home-Office.
„Auch zwölf Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention“, so Finke, „offenbaren sich bei den digitalen Medien eklatante Lücken, was die Barrierefreiheit angeht.“ So könnten blinde und sehbehinderte Menschen und Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen nur einen Bruchteil der Angebote nutzen. „Das fängt bei schlechten Kontrasten an und hört bei fehlenden
Audiodeskriptionen nicht auf.“ Und gemeinsam mit Peter Fiebiger, dem Präsidenten des Gehörlosen-Sportverbands Niedersachsen beklagt Finke auch, dass der Einsatz von Gebärdendolmetschern weitestgehend auf die öffentlich-rechtlichen Sender beschränkt ist. Auch nicht ausfüllbare Dokumente und nicht lesbare Downloads stellen unüberwindbare Probleme dar.
Unter dem Strich sieht Karl Finke dringenden Handlungsbedarf: „Auch wenn es sich situativ besonders zeigt, auch über die Krise hinweg muss Kommunikation konsequent barrierefrei gestaltet werden: Gebärdensprache, Brailleschrift, leichte Sprache, digitale Barrierefreiheit sind Elemente, die gesetzlich festzuschreiben sind.“
Dies sind Forderungen, wie sie auch der aktuell verabschiedete Masterplan Inklusion enthält, den der LandesSportBund Niedersachsen, der BSN, Special Olympics Niedersachsen und dem Gehörlosensportverband Niedersachsen gemeinsam erarbeitet haben.

 




SPD Fraktion unterstützt StadStportBund (SSB) Osnabrück bei der Umsetzung des Masterplans Inklusion im niedersächsischen Sport

„Der Masterplan ´Inklusion im niedersächsischen Sport´ wurde auf dem digitalen Landessporttag Niedersachsen am 21.11.2020 verabschiedet und ist damit die Leitlinie für die Etablierung von inklusiven Strukturen im niedersächsischen Sport. Die SPD-Fraktion unterstützt ausdrücklich das Ansinnen des StadtSportBundes Osnabrück hier voranzugehen und Osnabrück zu einem Beispiel für die niedersächsische Sportlandschaft zu machen“, verdeutlichen Uwe Görtemöller, SPD-Bürgermeister und sportpolitischer Sprecher seiner Fraktion, sowie Patrick Kunze und Kerstin Lampert-Hodgson, Vorsitzende der SPD-Arbeitsgemeinschaft für Bildung in Osnabrück, in einer gemeinsamen Pressemitteilung.

„Wir als SPD Fraktion und die Arbeitsgemeinschaft für Bildung (AfB) sehen die Verankerung von inklusiven Strukturen im Osnabrücker Sport als einen bedeutenden Schritt zu einer inklusiven und attraktiven Arbeitsgesellschaft an. Vereine bieten die Chance für ein lebendiges Miteinander, das Spaß macht und Begegnung schafft. Sport ist damit ein wichtiger Wegbereiter für Inklusion in der Freizeit und Sportsvereine sind die treibende Kraft vor Ort“, führt Görtemöller weiter aus.

„Viele Vereine in Osnabrück haben schon eine Vorgeschichte mit dem Thema Inklusion. Sie sind keine Anfänger im Umgang mit der Vielfalt in Osnabrück. Von inklusiven Strukturen profitieren dabei aber nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern alle Akteure im Breitensport. Wir möchten deshalb den StadtSportBund Osnabrück dabei unterstützen, neue Angebote mit und für Menschen mit Behinderungen im organisierten Leistungs- und Breitensport anzustoßen“, erläutern Lampert-Hodgson und Kunze.

Mit der Verankerung inklusiver Strukturen im organisierten Sport, wird der StadtSportBund Osnabrück und insbesondere die Osnabrücker Sportvereine zu einer inklusiveren Stadtgesellschaft beitragen. Als SozialdemokratInnen wissen wir um die Bedeutung dieser herausfordernden Aufgabe für die Sportvereine und für unsere Stadt, deshalb möchten wir den StadtSportBund Osnabrück auch mit kommunalen Mitteln und Strukturen auf seinem Weg unterstützen“, so die SPD-Politiker abschließend.




LSB-Vereins-Dialog 2020: Welche Unterstützung brauchen Mitgliedsvereine?

In drei online-Konferenzen diskutiert der LandesSportBund (LSB) Niedersachsen in dieser Woche mit Vertretern von Mitgliedsvereinen Unterstützungsbedarfe für die Zeit ab Dezember 2020 bis Mitte 2021. Die Beteiligten repräsientieren die drei Größengruppen der Sportvereine (bis zu 500 Mitglieder, 500 bis 1500 Mitglieder und mehr als 1500 Mitglieder). Ermittelt werden sollen bedarfsgerechte Angebote und finanzielle Förderprogramme für die nächsten Monate. Berücksichtigt werden in dem online-Dialog auch die bisherigen Angebote des LSB, der Sportbünde und Landesfachverbände. Die Ergebnisse der Dialogreihe sollen eingehen in einen geplanten LSB-Stufenplan für Unterstützungsleistungen und Fördermaßnahmen in der Corona-Zeit bis Mitte 2021. Das LSB-Präsidium wird darüber auf seiner Sitzung am 2. Dezember beraten und die weiteren strategischen Schritte festlegen. Kontakt

 




45. Landessporttag: Masterplan Inklusion im niedersächsischen Sport verabschiedet

Bis 2030 sollen sich Sportvereine, Landesfachverbände und Sportbünde so weiter entwickeln, dass Menschen mit Behinderung als Teilnehmende im Sportbetrieb, als Ehrenamtliche, Freiwillige oder als Hauptberufliche gleichberechtigt an den Leistungen des Sports partizipieren können. Diese Botschaft geht vom 45. Landessporttag aus, auf dem die Teilnehmer den „Masterplan Inklusion im niedersächsischen Sport“ verabschiedet haben. Das Konzept, das bundesweit im Themenfeld Inklusion im Sport beispielgebend ist, haben der LandesSportBund (LSB) Niedersachsen, der Behinderten-Sportverband Niedersachsen (BSN), der Gehörlosen- Sportverband Niedersachsen (GSN) und Special Olympics Niedersachsen (SO NDS) erarbeitet. Das LSB-Präsidium hatte den Masterplan auf seiner Februar-Sitzung 2020 bestätigt.

Elf Handlungsfelder

Der Masterplan mit einem Volumen von über zwei Millionen Euro setzt den Inklusionsprozess im niedersächsischen Sport fort, den LSB und BSN 2013 eingeleitet und seitdem mit weiteren Landesfachverbänden fortgeschrieben hatten. Er enthält 28 Ziele für elf Handlungsfelder: Verbandskultur, Angebote, Strukturen, Qualifikation, Barrierefreiheit, Kooperationen, Lobbyarbeit, Kommunikation, Service, Ressourcen, Wissenschaft.

Akteure und Impulsgeber

Der Masterplan ist Ausdruck des gemeinsamen Willens und Anspruchs, selbstbestimmte, gleichberechtigte und gleichwertige Teilnahme und Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderungen im und durch Sport zu ermöglichen. Die Sportverbände und der LSB verstehen sich dabei als Akteure und Impulsgeber. Sie eint die Überzeugung, dass die Sportorganisation ihre Verantwortung für Inklusion nach Außen nur wahrnehmen kann, wenn zugleich der Zusammenhalt im Innern erhalten bleibt. Und das setzt strukturelles gemeinsames Handeln voraus.

Statements

„Die Haupterrungenschaft dieses Masterplans ist das Signal der Führungskräfte, strukturell zusammenarbeiten zu wollen. Er ist ein wichtiger Baustein, damit wir unser Versprechen „Sport für alle“ anzubieten, auch einlösen“, sagt LSB-Vorstandsvorsitzender Reinhard Rawe. Für die Umsetzung will er auch externe Förderer gewinnen.

Karl Finke, Präsident des Behinderten-Sportverbandes Niedersachsen: „Die Beteiligung der Behindertensportverbände ist Ausdruck unserer gemeinsamen Überzeugung, dass wir die Expertise von Menschen mit Behinderung einbeziehen wollen- von Beginn an also auf Partizipation setzen. Wir setzen ein bundesweites  Zeichen.“

Peter Fiebiger, Präsident des Gehörlosen- Sportverbandes Niedersachsen: „Wir sind stolz, dass wir an der Konzepterarbeitung mitgewirkt haben. Nun beginnt die Umsetzungsphase.“

Vera Neugebauer, Präsidentin von Special Olympics Niedersachsen: „Special Olympics Niedersachsen findet sich im Masterplan mit seinem Ansatz, den Menschen in den Mittelpunkt zu stellen, wieder.“

Masterplan Inklusion im Niedersächsischen Sport

 




Corona-Pandemie: LSB wendet sich an Wirtschaftsminister und Staatskanzlei

Der LandesSportBund (LSB) Niedersachsen setzt seine verbandspolitischen Bemühungen fort, damit die Belange von Sportvereinen, Landesfachverbänden und Sportbünden in den weiteren Regelungen von Bund und Land während der Corona-Pandemie angemessen berücksichtigt werden. In zwei Schreiben hat sich der LSB heute gegenüber dem Niedersächsischen Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann für den Zugang für Sportvereine und -Verbände zur sog. Novemberhilfe des Bundes und gegenüber der Niedersächsischen Staatskanzlei für die Berücksichtigung der Belange des Vereinssport in der neuen Corona-Verordnung ab 1. Dezember 2020 eingesetzt.

Novemberhilfe des Bundes

Die 9.500 Sportvereine und -verbände in Niedersachsen sind Steuerzahler, Arbeitgeber, Auftraggeber und Marktteilnehmer. Der LSB bittet den Wirtschaftsminister daher, sich dafür einzusetzen,

  • dass Sportvereine und -verbände alle Umsätze (außer denen des ideellen Tätigkeitsbereiches) in einen Antrag einbringen können und
  • dass Sportvereine bis zu einem Förderhöchstsatz von 5.000 Euro direkt Anträge stellen können.

„Sportvereine und -verbände dürfen aufgrund ihrer Gemeinnützigkeit trotz ihrer vielfältigen unternehmerischen Tätigkeiten nur in begrenztem Umfang Rücklagen bilden. Diese wurden im ersten Lockdown überwiegend verbraucht. Die erneuten schließungsbedingten Umsatzausfälle im November können daher für viele von Ihnen existenzgefährdend werden. Deshalb müssen sie uneingeschränkten Zugang zur Novemberhilfe erhalten!“, heißt es in den Schreiben.

Zur Begründung stellt der LSB u.a. heraus:

Sportvereine sind Arbeitgeber und Steuerzahler! Zugang für Sportvereine zur Novemberhilfe des Bundes sichern!

Die 9.500 Sportvereine und -verbände in Niedersachsen

  • sind Arbeitgeber für viele Tausend Trainerinnen, Trainer und sonstige Angestellte,
  • leisten als Arbeitgeber ihren finanziellen Beitrag für die Sozialversicherungssysteme,
  • sind Auftraggeber für eine Vielzahl von Selbständigen und Honorarkräften,
  • sind in ihren unternehmerischen Tätigkeitsbereichen steuerpflichtig,
  • besitzen vielfach eine vergleichbare Kostenstruktur wie KMUen,
  • sind Teil der wirtschaftlichen Infrastruktur in den jeweiligen Kommunen und Regionen,
  • haben in der Krise vergleichbare Probleme wie andere Unternehmen.

Corona-Verordnung ab Dezember

Im Vorfeld der Konferenz der Chefs der Staatskanzleien zur Beratung der bundesweit ab 1. Dezember geltenden Corona-Verordnung in der kommenden Woche hat der LSB Staatssekretär Dr. Jörg Mielke auf die Bedeutung des organisierten Sports in den Vereinen für die physische und psychosoziale Gesundheit der Menschen hingewiesen. Der Sport, heißt es in einem Schreiben, sei in der Lage, konkrete Angebote zu unterbreiten, die auch bei hohen Inzidenzwerten verantwortbar sind, um die positiven Effekte des Sports auch tatsächlich zu erzielen. Innerhalb der Sportorganisation gebe es umfangreiche Infektionsschutz- und Hygienekonzepte, die eingesetzt wurden und werden!

Der LSB regt daher an, auf die geplante die Beschränkung auf bis zu zehn Personen für die Sportausübung im Freien zu verzichten. Insbesondere für Kinder und Jugendliche muss es möglich sein, dass Sport auch in Gruppen ausgeübt wird. Die Personenzahl solle daher auf bis zu 30 Personen erhöht werden, damit zum Beispiel auf Fußballplätzen ein Trainingsbetrieb von Mannschaften unter Wahrung der Hygiene- und Abstandsregelungen möglich sei.

Nicht zwingend notwendig ist aus LSB-Sicht zudem die aktuell vorgeschlagene konkrete Festlegung von mindestens 9 m² pro Person für eine Sportausübung in geschlossenen Räumlichkeiten.

 




Die Lage ist ernst – bundesweite Einigung auf drastische Einschränkungen!

In der Corona-Krise stehen Deutschland und Niedersachsen vor einer Weichenstellung. Überall steigt die Zahl der Infektionen mit dem Coronavirus dramatisch an. Parallel steigt auch die Zahl der mit Coronapatienten belegten Intensivbetten in den Krankenhäusern. Befanden sich Anfang Oktober noch 29 Patientinnen und Patienten auf den Intensivstationen der niedersächsischen Krankenhäuser, sind es heute bereits 113. Die Zahl der künstlich Beatmeten hat sich im Oktober von 16 auf 66 vervierfacht.

Vor diesem Hintergrund unterstützt die niedersächsische Landesregierung die heutigen Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten.

Ministerpräsident Stephan Weil: „Wir müssen die Ausbreitung des Coronavirus in Niedersachsen und in ganz Deutschland dringend verlangsamen. Wir dürfen nicht den Tod vieler Menschen und schwere Krankheitsverläufe und das Eintreten einer nationalen Gesundheitsnotlage riskieren. Wir haben noch die Chance, die Infektionen wieder in den Griff zu kriegen. Dafür müssen wir jetzt schnell und konsequent handeln und zugleich Prioritäten setzen. Neben dem Schutz von Leben und Gesundheit bei immer mehr Menschen ist es unser vordringlicher Wunsch, so lange wie irgend möglich Krippen, Kitas und Schulen im Präsenzbetrieb zu halten und den größten Teil der Wirtschaftsunternehmen weiterlaufen zu lassen. Wir haben jetzt noch die Chance, die Infektionsdynamik zu durchbrechen und in der Weihnachtszeit wieder halbwegs normale Verhältnisse zu haben.“

Die wichtigste Maßnahme, um diese Ziele zu erreichen ist das drastische Verringern aller nicht unbedingt notwendigen direkten Kontakte. Dazu Stephan Weil. „Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen, die direkten Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren und in anderer Weise miteinander in einem guten Austausch zu bleiben, sei es digital, durch Briefe oder Telefonate.“

Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit soll deshalb nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes jedoch in jedem Falle maximal mit 10 Personen gestattet werden.

Der Ministerpräsident fordert alle Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen auf, möglichst ab sofort auf private Reisen auch im Inland und leider auch auf Besuche von Freunden und Verwandten zu verzichten. Entfallen sollen zukünftig auch überregionale tagestouristische Ausflüge. Übernachtungsangebote werden nur noch für notwendige und nicht mehr für touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.

Die unumgängliche Schließung aller kulturellen und sonstigen der Freizeitgestaltung zuzuordnenden Institutionen, betrifft leider auch in Niedersachsen alle Theater, Kinos, Opern- und Konzerthäuser und ähnliche Einrichtungen. Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt. Geschlossen bzw. unterbunden werden sollen auch alle Messen und Spezialmärkte, Freizeitparks, Spielhallen und ähnliche Einrichtungen.

All diese Branchen werden zugleich eine großzügige finanzielle Unterstützung durch den Bund erhalten. Darauf hat Ministerpräsident Weil besonderen Wert gelegt. Dies gilt insbesondere auch für Kunst und Kultur.

„Mir ist sehr bewusst, dass wir Bereiche treffen, in denen sich viele Menschen sehr engagiert haben – mit Hygienekonzepten und zahlreichen anderen Anpassungen an die Lage. Wir müssen aber alle Möglichkeiten nutzen, Kontakte zu reduzieren so gut es nur irgend geht“, so Weil.

Unterbunden werden wird der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen; geschlossen werden Schwimm- und Spaßbäder, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen. Im Profisport wird es wieder ausschließlich „Geisterspiele“ geben können.

Geschlossen werden müssen auch Gastronomiebetriebe, Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen. Weiter möglich bleibt die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause. Der Groß- und Einzelhandel bleibt mit strengen Hygieneauflagen geöffnet.

Für die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betriebe, Selbständigen, Vereine und Einrichtungen wird der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe gewähren, um sie für finanzielle Ausfälle zu entschädigen. Der Erstattungsbetrag beträgt 75% des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter, womit die Fixkosten des Unternehmens pauschaliert werden – dafür ist ein Finanzvolumen von bis zu 10 Milliarden Euro vorgesehen. Außerdem wird der Bund Hilfsmaßnahmen für Unternehmen verlängern und die Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche verbessern (Überbrückungshilfe III).

Schulen und Kindergärten bleiben offen! Auch Industrie, Handwerk und Mittelstand sollen weiterarbeiten können – die Arbeitgeber haben eine besondere Verantwortung, die notwendigen Schutzmaßnahmen zu ergreifen und soweit wie möglich mobiles Arbeiten zu Hause zu genehmigen.

All diese Maßnahmen sollen zum 2. November auch in Niedersachsen in Kraft treten. Die regelungstechnischen Vorbereitungen laufen bereits. Die Niedersächsische Landesregierung bittet die Präsidentin des Niedersächsischen Landtags um die Einberufung einer Sondersitzung rechtzeitig vor dem geplanten Inkrafttreten der geplanten Maßnahmen. Ministerpräsident Stephan Weil möchte die Abgeordneten um Unterstützung für die neuen Regelungen bitten. Die Maßnahmen sollen zunächst bis Ende November 2020 befristet werden.

Stephan Weil abschließend: „Liebe Niedersächsinnen und liebe Niedersachsen, es ist mir bewusst, dass all diese Maßnahmen für Sie und Ihre Freunde und Familien eine weitere enorme Belastung darstellen. Aber ohne Ihren Verzicht, Ihre Geduld und Ihre Bereitschaft, sich gegenseitig zu helfen, werden wir gegen das Virus nicht bestehen können. Ich danke Ihnen schon heute sehr herzlich für Ihr Verständnis, für Ihr Mitmachen und auch die Bereitschaft, bei anderen dafür zu werben.

Pressemitteilung der Niedersächischen Staatskanzlei 28. Oktober 2020




Absage Ball des Sports Niedersachsen 2021

Der LandesSportBund Niedersachsen wird 2020 keine Sportlerwahlen und auch keine Nachwuchssportlerwahlen durchführen. Auch die Ehrungsveranstaltungen, die winnerparty der Sportjugend Niedersachsen und der Ball des Sports Niedersachsen werden in diesem Winter nicht stattfinden. Geplant ist mit den Partnern, die Wahlen, die winnerparty 2021 und der Ball des Sports im Jahr 2022 stattfinden zu lassen.

 




Corona-Sonderprogramm: Antragsfrist bis 15. November verlängert

Corona-Sonderprogramm für Sportorganisationen wird um sechs Wochen verlängert – Anträge können bis zum 15. November online beim LandesSportBund Niedersachsen gestellt werden

Der Niedersächsische Innen- und Sportminister Boris Pistorius hat eine Verlängerung des Corona-Sonderprogramms für Sportorganisationen und -vereine auf den Weg gebracht. In Absprache mit dem Niedersächsischen Finanzministerium wurde die entsprechende Richtlinie geändert. Eine Antragstellung beim Innenministerium ist dadurch bis zum 15.11.2020 möglich.
Pistorius: „Unsere Sportvereine sind gerade in Pandemiezeiten enorm wichtig für den Zu-sammenhalt in unserer Gesellschaft. Sie tragen mit umfangreichen Angeboten ein Stück weit zur Normalität in Ausnahmezeiten bei. Natürlich haben sie angesichts der Pandemielage zum Teil auch weiterhin Bedarf an bestimmten Billigkeitsleistungen. Darauf reagieren wir mit der Verlängerung der Antragsfrist für das Corona-Sonderprogramm. So haben niedersächsische Sportorganisationen einen größtmöglichen Zeitraum für ihre Anträge, um finanzielle Notlagen abzuwenden.“
Die Abwicklung des Corona-Sonderprogramms für Sportorganisationen erfolgt im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Unterstützung von der CO-VID-19-Pandemie in ihrer Existenz bedrohten gemeinnützigen Sportorganisationen über den LandesSportBund Niedersachsen. Gemeinnützige Sportorganisationen können eine Billigkeitsleistung in Form von Einmalzahlungen – in Höhe von 70 Prozent der entstehenden Unterdeckung, höchstens jedoch in Höhe von 50 000 Euro – erhalten, wenn sie aufgrund von Liquiditätsengpässen infolge der COVID-19-Pandemie in ihrer Existenz bedroht sind. Eine allgemeine Kompensation entgangener Einnahmen ist allerdings nicht vorgesehen.

Zum Antragsportal im LSB-Intranet

(Pressemitteilung Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport, 2. Oktober 2020)




LSB bietet Landesregierung Mitwirkung an neuer Corona-Verordnung an

Der LandesSportBund Niedersachsen bietet der Landesregierung  konstruktive Mitwirkung bei der Erarbeitung der neuen Corona-Verordnung an, die ab dem 8. Oktober gelten soll. „Wir regen dringend einheitliche und einfache Regelungen für alle Sportarten zu Quarantänebestimmungen im Verdachts- und Quarantänefall an – insbesondere dann, wenn Untersuchungen/Kontrollen zu einem negativen Testergebnis geführt haben“, sagt der LSB-Vorstandvorsitzende Reinhard Rawe. Die Sportorganisation rief er zugleich dazu auf, weiterhin verantwortungsvoll mit den erforderlichen Hygiene- und Abstandsreglungen umzugehen.  Er stellt zudem klar: „Der LSB spricht und vertritt den organisierten Vereinssport und wir wissen, dass sich dieser seit März sehr verantwortungsvoll verhalten hat. Auf nicht-organisierte Freizeitsportler haben wir keinen Einfluss.“

Aus Sicht des LSB sollten bei der nächsten Verordnung auf jeden Fall beachtet werden:

  • Einheitliche Quarantänebestimmungen: Einheitliche Regelungen zu Quarantänebestimmungen im Verdachts- und Quarantänefall, insbesondere dann wenn Untersuchungen/Kontrollen  zu einem negativen Testergebnis geführt haben. Die Dauer der Quarantäne muss durch ein einheitliches Verfahren der Gesundheitsämter auf das erforderliche Minimum reduziert werden.
  • Zu Besucherregelungen bei Outdoor-Veranstaltungen:  Die Regeln sollten klar vereinfacht werden, in der Form, dass die Abstandsregelungen 1,5m  konsequent eingehalten werden müssen und  ggf. auch die Zuschauenden Mund- und Nasenschutz zu tragen haben. Das Gleiche gilt grundsätzlich auch für Hallensportarten, hier ist zwingend der Mund- und Nasenschutz  zu verwenden.
  • Auf das Gebot Sitzplätze vorzuhalten, sollte gänzlich verzichtet werden genauso wie die Bestimmung, dass keine Gästekarten verkauft werden sollen. Die gibt es in den meisten Fällen gar nicht.
  • Das Verkaufsverbot für alkoholische Getränke ist aus Sicht des LSB entbehrlich.

Diese Punkte hatte der LSB bereits zum Entwurf der aktuell gültigen Corona-Verordnung dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung mitgeteilt. Allerdings waren die Anmerkungen und Änderungsvorschläge nicht  berücksichtigt worden.

Den Niedersächsischen Minister für Inneres und Sport hat der LSB deshalb in einem Schreiben vom 25. September 2020 gebeten, mit  dem LSB gemeinsam dafür zu sorgen, dass bei den nächsten Änderungen der Verordnung die Belange der Sportvereine berücksichtigt und die Maßnahmen für alle Beteiligten nachvollziehbar und anwendbar gestaltet werden.

(Quelle: LSB)




Masterplan Inklusion im niedersächsischen Sport – StadtSportBund ist dabei!

Mehrere Flyer mit zwei Daumen hoch davor.

Die sich aneinander vorbei bewegenden Daumen sind die Vokabel/Gebärde für „Sport“.Die Sportorganisation in Niedersachsen steht am Beginn einer neuen Ära: Der LandesSportBund (LSB) Niedersachsen hat mit dem Behinderten-Sportverband Niedersachsen (BSN), dem Gehörlosen Sportverband Niedersachsen (GSN) und Special Olympics Niedersachsen (SO NDS) einen „Masterplan Inklusion im niedersächsischen Sport“ erarbeitet. Die beteiligten Verbände wollen bis 2030 die Inklusionsprozesse in Sportvereinen, Landesfachverbänden und Sportbünden nachhaltig weiterentwickeln. Ziel soll sein, dass Menschen mit Behinderung sowohl als Teilnehmende im Sportbetrieb, im Ehrenamt oder in einer hauptberuflichen Tätigkeit gleichberechtigt an den Leistungen des Sports partizipieren können. Das LSB-Präsidium hat das Konzept auf seiner März- Sitzung 2020 bestätigt. Der Masterplan hat ein Gesamtvolumen von über zwei Millionen Euro.

Akteure und Impulsgeber

Der Masterplan setzt den Prozess fort, den LSB und BSN 2013 begonnen haben und baut auf die seitdem eingeleiteten Maßnahmen auf. Er ist das Produkt intensiver Dialogprozesse und speist sich aus vielen (sport-) fachlichen Diskursen. Der Masterplan ist Ausdruck des gemeinsamen Willens und Anspruchs, selbstbestimmte, gleichberechtigte und gleichwertige Teilnahme und Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderungen im und durch Sport zu ermöglichen Die Sportverbände und der LSB verstehen sich dabei als Akteure und Impulsgeber. Sie eint die Überzeugung, dass die Sportorganisation ihre Verantwortung für Inklusion nach Außen nur wahrnehmen kann, wenn zugleich der Zusammenhalt im Innern erhalten bleibt. Und das setzt strukturelles gemeinsames Handeln voraus. Der Masterplan enthält 31 Ziele für elf Handlungsfelder: Verbandskultur, Angebote, Strukturen, Qualifikation, Barrierefreiheit, Kooperationen, Lobbyarbeit, Kommunikation, Service, Ressourcen, Wissenschaft.

Statements

„Die Haupterrungenschaft dieses Masterplans ist das Signal der Führungskräfte, strukturell zusammenarbeiten zu wollen. Er ist ein wichtiger Baustein, damit wir unser Versprechen „Sport für alle“ anzubieten, auch einlösen“, sagt LSB-Vorstandsvorsitzender Reinhard Rawe. Für die Umsetzung will er auch externe Förderer gewinnen.

Karl Finke, Präsident des Behinderten-Sportverbandes Niedersachsen: „Die Beteiligung der Behindertensportverbände ist Ausdruck unserer gemeinsamen Überzeugung, dass wir die Expertise von Menschen mit Behinderung einbeziehen wollen- von Beginn an also auf Partizipation setzen. Wir setzen ein bundesweites Zeichen.“(Karl Finke, Präsident des Behinderten-Sportverbandes Niedersachsen)

Peter Fiebiger, Präsident des Gehörlosen Sportverbandes Niedersachsen: „Wir sind stolz, dass wir an der Konzepterarbeitung mitgewirkt haben. Nun beginnt die Umsetzungsphase.“

Vera Neugebauer, Präsidentin von Special Olympics Niedersachsen: „Special Olympics Niedersachsen findet sich im Masterplan mit seinem Ansatz, den Menschen in den Mittelpunkt zu stellen, vollständig wieder.“

Auch der StadtSportBund Osnabrück wird sich an der Umsetzung des Masterplans beteiligen. Dazu wird der Vorstand 2021 ein umfassendes Strategiekonzept erarbeit. In einem ersten Schritt hat der SSB-Vorstand beschlossen, Inklusion als Querschnittsaufgabe zu begreifen und in allen Handlungsfeldern darauf hinzuwirken, Inklusionsprozesse in Gang zu setzen. Ansprechpartnerin im SSB-Vorstand für alle Fragen zum Thema Inklusion ist Jutta Schlochtermeyer.