Startklar in die Zukunft: Antragsportal freigeschaltet

Ab heute ist ein Beantragungstool im LSB Intranet für die Sport-und Bewegungscamps aus dem Sonderförderprogramm „Startklar in die Zukunft“ freigeschaltet. Der Link zum Onlineportal findet sich ab 12 Uhr in den LSB – Medien, unter anderem auch auf der Startklar- Seite der Sportjugend unter Startklar in die Zukunft- Sportjugend (sportjugend-nds.de). Zusätzlich ist ab sofort ein Leitfaden zur Antragstellung bei uns downloadbar.

Startklar in die Zukunft

LSB und seine Sportjugend erhalten rund 8,9 Mio Euro, um im Rahmen des Aktionsprogrammes des Landes u.a. Schwimmkurse, ein- oder mehrtägige Sport- und Bewegungscamps oder offene Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche bei Sportvereinen, Sportbünden und Landesfachverbänden zu fördern. Für die Sport- und Bewegungscamps ist voraussichtlich ab Anfang Dezember im LSB-Intranet ein Beantragungstool freigeschaltet. Zudem fördert das Land Niedersachsen die Durchführung von mobilen Schwimmkursen der DLRG mit weiteren rund 1,1 Mio. Euro.

Förderprogramm des Landes

Das Land Niedersachsen hat das Aktionsprogramm „Startklar in die Zukunft“ aufgelegt mit der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Stärkung von Kinderund Jugendaktivitäten in den Kommunen durch Schwimmkurse, Sport- und Bewegungscamps. Die Beantragung der Mittel erfolgt über den LandesSportBund Niedersachsen und seine Sportjugend. Alle Infos gibt es Seite auf der Sportjugend unter Startklar in die Zukunft- Sportjugend (sportjugend-nds.de) sowie in diesem Flyer „Startklar in die Zukunft“ zum Download.

DLRG LV Niedersachsen: Schwimmprojekt

Mehr Informationen zum DLRG-Schwimmprojekt für Niedersachsen gibt es über diese Mailadresse:
Startklar@niedersachsen.dlrg.de

Die Bestimmungen zur Förderung von Schwimmkursen werden aktuell noch überarbeitet. Eine Antragstellung wird voraussichtlich ab Januar 2022 bei der DLRG und dem Landesschwimmverband Niedersachsen e.V. möglich sein.

Landesschwimmverband Niedersachsen

Niedersachsen lernt schwimmen³

Mehr Informationen zum Projekt Niedersachsen lernt schwimmen gibt es hier:
https://www.lsn-info.de/breitennachwuchssport/schule-kiga/niedersachsen-lernt-schwimmen/

Die Bestimmungen zur Förderung von Schwimmkursen werden aktuell noch überarbeitet. Eine Antragstellung wird voraussichtlich ab Januar 2022 bei der DLRG und dem Landesschwimmverband Niedersachsen e.V. möglich sein.




FAQ zur Corona-Verordnung online

Die Niedersächsische Landesregierung hat die „Antworten auf häufige Fragen“ zur aktuellen Corona-Verordnung online gestellt. Die Übersicht finden Sie hier.

Das Niedersächsische Sozialministerium hat mitgeteilt:

Erleichterungen bei 2Gplus – Niedersachsen entbindet Personen mit vollständig abgeschlossener Impfserie und Auffrischungsimpfung seit Samstag, 4. Dezember, von Testpflicht

Seit dem 4. Dezember 2021 werden Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, nach einem Beschluss der Landesregierung von der zusätzlichen Testpflicht beim Besuch von Einrichtungen, Betrieben und Veranstaltungen, für die derzeit die 2Gplus-Regelungen gelten, befreit.

Für den Besuch der entsprechenden Einrichtungen ist für diese Personen dann lediglich der Nachweis über eine vollständig abgeschlossene Impfserie sowie der erfolgten Auffrischungsimpfung mit dem digitalen Impfzertifikat oder dem gelben Impfpass erforderlich. Die Pflicht zur zusätzlichen Testung im Rahmen von 2Gplus entfällt. Eine entsprechende Änderung der Corona-Verordnung wird in der kommenden Woche vorgenommen, bereits ab Samstag soll die Befreiung von der Testpflicht für Personen mit erfolgter Auffrischungsimpfung aber möglichst im ganzen Land umgesetzt werden. Verstöße gegen die Testpflicht im Sinne der aktuell gültigen Verordnung werden bei Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, bis zum Inkrafttreten der Verordnungsänderung zunächst geduldet.

Niedersachsen reagiert mit der neuen Regelung auf wissenschaftliche Erkenntnisse, nach denen die Gefahr einer Infektion mit dem und einer Übertragung des Corona-Virus nach dem Erhalt der Auffrischungsimpfung ausgesprochen gering ist. Darüber hinaus soll die Regelung dazu beitragen, die stark beanspruchten Testkapazitäten zu entlasten. An den Testpflichten für vollständig geimpfte Personen, die noch keine Auffrischungsimpfung erhalten haben, ändert sich einstweilen nichts. Dies gilt unabhängig vom Zeitpunkt der Erlangung des vollständigen Impfschutzes.

Die Auffrischungsimpfungen werden im digitalen Impfzertifikat der Covpass-App in der Regel als dritte Impfung hinterlegt, die Befreiung von der Testpflicht gilt unmittelbar ab dem Zeitpunkt der erfolgten Auffrischungsimpfung. Für Personen, die mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson geimpft wurden, ist die zweite Impfung maßgeblich und gilt als Auffrischungsimpfung im Sinne der neuen Regelung. Dies gilt auch für genesene Personen, die bereits eine zweite Impfung erhalten haben. Personen, die nach der Genesung lediglich eine Impfdosis erhalten haben, gelten hingegen als vollständig geimpft und müssen sich auch weiterhin testen lassen, bevor sie Einrichtungen, Betriebe oder Veranstaltungen besuchen, für die die 2Gplus-Regelungen gelten.

Für den Nachweis über die Auffrischungsimpfung kann neben dem digitalen Impfzertifikat wie bisher auch der gelbe Impfpass verwendet werden.




Ehrenamt überrascht: Amer Ibrahim Ali für besonderes Engagement geehrt

Amer_Ehrenamt_UeberraschtZiel von „Ehrenamt überrascht“ ist es, für mehr Anerkennung und Wertschätzung für freiwillig und ehrenamtlich Engagierte zu sensibilisieren!

Im 4. Aktionszeitraum von „Ehrenamt überrascht“ werden u.a. Personen überrascht, die sich im Themenfeld „Integration im und durch Sport“ engagieren.

Am Samstag, dem 20.11.2021, wurde Amer Ibrahim Ali für sein besonderes Engagement als Trainer im Ringen beim SV Atter geehrt. Im Rahmen der Landesmeisterschaft im Ringen (Jugend Freistil) wurde Amer vor der gesamten Ringen-Abteilung von unserem Vorsitzenden Ralph Bode sowie unserer Koordinatorin für Integration im und durch Sport Amelie Böse überrascht. Auch der 1. Vorsitzende des SV Atter Dr. Jochen Herterich war bei der Ehrung mit vor Ort und bedankte sich bei Amer für sein Engagement.

Amer musste 2014 aus dem Irak flüchten und lebt seit 2016 in Osnabrück. In seinem Heimatland gehörte Amer zum Trainerstab der Nationalmannschaft im Ringen. Aus menschlicher und sportlicher Sicht ist Amer für den SV Atter unverzichtbar geworden. Trotz seines ungewissen Aufenthaltsstatus hier in Deutschland, engagiert er sich täglich unermüdlich für seine Sportler*innen. Diese freuten sich am Samstag besonders über die Ehrung ihres Trainers und bekundeten nicht nur einmal, dass „Amer der beste Trainer der Welt ist“. Wir bedanken uns bei Amer herzlich für sein besonderes Engagement im Sport.




Ab 1. Dezember gilt Warnstufe 2 der Nds. Corona-Verordnung

Am Mittwoch, den 1. Dezember tritt die Warnstufe 2 der Niedersächsischen

Corona-Verordnung in Kraft. Folgende Änderungen für den Sport

sind damit verbunden:

Für Sport draußen gilt die 2G-Regel. Alle Personen müssen geimpft oder genesen sein. Bis zur sportlichen Betätigung ist eine FFP2-Standart Maske zu tragen.

Für Sport drinnen gilt die 2+-Regel. D.h., alle Personen müssen geimpft oder

genesen sein und einen tagesaktuellen Test nachweisen. Auch hier gilt, dass

bis zur sportlichen Betätigung eine FFP2-Standart Maske getragen werden

muss.

Für die Testungen gilt, dass PCR-, Schnell- und Selbsttests zulässig sind.

Tests dürfen nicht älter als 24 Stunden sein.

Nähere Informationen für die Regelungen im Sport.

 

 

 




„Startklar in die Zukunft“ – Sonderförderprogramm für Schwimmkurse & Sport- und Bewegungscamps

Logo des Projektes Startklar in die ZukunftDas Land Niedersachsen stellt dem LandesSportBund Niedersachsen (LSB) mit seiner Sportjugend rund 8,9 Mio. Euro zur Verfügung, um im Rahmen des Aktionsprogrammes u.a. Schwimmkurse, ein oder mehrtägige Sport- und Bewegungscamps oder offene Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche bei Sportvereinen, Sportbünden und Landesfachverbänden zu fördern.

Die Mittel stammen aus dem Aktionsprogramm „Startklar in die Zukunft“, das bis Ende 2022 läuft. Zudem fördert das Land Niedersachsen die Durchführung von mobilen Schwimmkursen der DLRG und des LSN mit weiteren rund 1,1 Mio. Euro.

Die Angebote sollen die Einschränkungen von jungen Menschen, die durch die COVID-19-Pandemie hervorgerufen wurden, kompensieren. Dabei gilt es, Kinder und Jugendliche mit erschwerten Zugangsbedingungen, die unter den Auswirkungen der Pandemie in ganz besonderem Maße gelitten haben, besonders in den Blick zu nehmen. Mehr Infos:
www.sportjugend-nds.de/startklar-in-die-zukunft

Alles im Überblick:

  • Förderzeitraum: bis zum 31.12.2022
  • Zielgruppe: junge Menschen bis 27 Jahren
  • Gegenstand der Förderung:
    • Planung und Durchführung von Schwimmkursen in Bädern
    • Qualifizierungen für Übungsleitende und Helfende bei Schwimmkursen (nur DLRG und LSN)
    • ein- und mehrtägige Sport- und Bewegungscamps (mit oder ohne Übernachtung)

Antragsberechtigte

  • gemeinnützige Sportvereine und Landesfachverbände, die Mitglied im LSB sind, und Sportbünde
  • Für Schwimmkurse gelten bezüglich der DLRG zusätzliche Regelungen.

Zuwendungen

  • Schwimmkurse: bis max. 1.500 € / Kurs
  • ÜL-Qualifizierungen bis 5.000 € / Kurs (ÜLAS (Übungsleiter Anfangsschwimmen) bis 2.500 €)
  • Sport- & Bewegungscamps:
    • offene eintägige Veranstaltungen / Events: bis 1.000 €
    • mehrtägige Camps ohne Übernachtung: pauschal 30 € pro TN / Tag
    • mehrtägige Camps mit Übernachtung: pauschal 50 € pro TN / Tag

Online-Antragsportal

Für die Sport- und Bewegungscamps ist voraussichtlich ab Anfang Dezember im LSB-Intranet ein
Beantragungstool freigeschaltet.
https://lsbntweb.lsb-niedersachsen.de/
Anträge für Schwimmkurse werden mit einem vorgegebenen Antragsformular schriftlich beim LSN oder der DLRG gestellt.

Kontakt

Julia Böhm-Schweizer
Referentin
0511 1268-399
E-Mail:
startklar-in-die-zukunft@lsb-niedersachsen.de




Adventsmoove – der bewegte Adventskalender vom SSB Osnabrück

In diesem Jahr veranstaltet der StadtSportBund Osnabrück einen bewegten und digitalen Adventskalender.

Ab dem 01. Dezember kann jeden Tag auf unserer Homepage ein Türchen, mit tollen Videos zum Mitmachen, geöffnet werden. Dahinter verbergen sich weihnachtliche Bewegungsgeschichten, tolle Choreographien zum Mittanzen, Weihnachtsgeschichten aus anderen Ländern und Einblicke in verschiedene Sportarten und Kulturen.

Für Kinder, Jugendliche und alle, die Lust haben, mitzumachen – in Kita, Schule und Verein! Wir begleiten euch sportlich und bewegt durch die Adventszeit und freuen uns, wenn ihr mit dabei seid!

 




Regelungen für den Sport nach der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 24.11.21

Seit heute gilt das neue Warnstufenkonzept des Landes Niedersachsen. Momentan gilt die Warnstufe 1 bei einer Hospitalisierung mehr als 3 bis höchsten 6. Demnach gelten für  Für Sportanlagen ab heute folgende Regelungen:

  • drinnen: 2G,
  • draußen: 3 G mit negativen PoC-Test,
  • drinnen: Medizinische Maske, außer beim Sporttreiben oder im Sitzen

Nähere Informationen für die Regelungen im Sport.

 




Kompakte Aufklärungsbroschüre „Corona verstehen“ mit über 50 Fragen und Antworten in 10 Sprachen

Neben der Social-Media-Impfkampagne gibt die Niedersächsische Lotto-Sport-Stiftung die Aufklärungsbroschüre „Corona verstehen“ in zehn Sprachen heraus. Damit sollen Menschen erreicht werden, die die deutsche Sprache nicht beherrschen und keinen oder nur schweren Zugang zu digitalen Informationen rund um das Corona-Virus haben.
 
Auf insgesamt 16 Seiten bietet die kompakte Broschüre Antworten zu Fragen „Was passiert nach der Impfung in meinem Körper?“, „Was ist der Unterschied zwischen Impfreaktion und Nebenwirkung?“ oder „Hat die Impfung Auswirkungen auf ein laufendes Asylverfahren?“. Der Fragenkatalog deckt unter anderem Themenbereichen wie Schwangerschaft, Impfangebote für Kinder oder rechtliche Fragen ab.
 

Die verfügbaren Sprachen sind: Albanisch, Arabisch, Bosnisch-Kroatisch-Serbisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Georgisch, Kurdisch (Sorani und Kurmandschi), Persisch, Polnisch, Russisch, Somali, Spanisch, Tigrinya, Türkisch und Twi.

Die Broschüren stehen zum kostenlosen Download bereit und können auch bestellt werden.



OSC startet Bewegungsangebot für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen

Im Rahmen des Projekts „Sport bewegt Menschen mit Demenz“ werden Sportvereine aus Osnabrück Stadt und Land bei der Gestaltung und Umsetzung von geeigneten Sport- und Bewegungsangeboten für Demenzerkrankte gefördert und unterstützt.

Der Osnabrücker Sport Club (OSC) bietet unter dem Titel „Bewegung nicht vergessen“!“ Kurse für Demenzbetroffene und deren Angehörige an. Im November werden 8 Termine unter der Leitung von Physiotherapeuten, Sportlehrern und angehenden Ergotherapeuten angeboten Alle weiteren Informationen und Kontaktdaten finden Interessierte im Flyer.

Gutschein zur Teilnahme am Demenzsport




Die Aktion „Ehrenamt überrascht“ bietet auch 2021 wieder Überraschungsmomente für 50 Ehrenamtliche aus den Vereinen der Sportregion Osnabrück

zum 4. Mal in Folge können die Sportvereine aus Stadt und Landkreis Osnabrück im Rahmen der niedersachsenweiten Aktion „Ehrenamt überrascht“ freiwillig Engagierte aus ihren Reihen für die Auszeichnung zum „Vereinshelden“ vorschlagen.

Die wertschätzende Kampagne für ehrenamtliches Engagement wurde im Jahr 2018 vom LandesSportBund Niedersachsen gemeinsam mit den 18 Sportregionen ins Leben gerufen. Nun startet die Aktion am 10. September, dem Auftakt zur Woche des Bürgerschaftlichen Engagements, in die vierte Runde.

Die Auszeichnung bietet die Möglichkeit, das Engagement von Personen jenseits der Ehrungsordnung zu würdigen. Vor allem Helferinnen und Helfer aus der zweiten Reihe können mal ins Rampenlicht gehstellt werden. Dies können beispielsweise Trikotwäscher, Platzwarte, Kuchenbäcker und Hausmeister, aber auch Übungsleiterinnen und Vorstandsmitglieder. Bestimmt gibt es Engagierte, die in den vergangenen Monaten während der Pandemie zusätzliche Aufgaben übernommen haben oder durch ihr soziales Engagement einen Beitrag für das Vereinsleben geleistet haben. Die Entscheidung liegt beim jeweiligen Verein. Ebenso die Gestaltung des Überraschungsmomentes, der es natürlich in sich haben sollte. So kann beispielsweise ein Platzwart beim Rasenmähen von jubelnden Kindern überrascht werden oder aber eine Übungsleiterin durch Spalier stehende Sportlerinnen und Sportler. Zahlreiche Anregungen erhalten die Sportvereine auf der Homepage www.vereinshelden.org

Mit dieser Aktion möchten StadtSportBund und Kreissportbund in der die Sportregion Osnabrück  auch dieses Jahr 50 Engagierte im Sportverein wertschätzen und deren freiwilliges Engagement öffentlichkeitswirksam dokumentieren. Neben der Wertschätzung der Nominierten, können so weitere Personen zur Übernahme von ehrenamtlichen und freiwilligen Tätigkeiten motiviert werden.

Alle Überraschten erhalten wie immer ein Dankeschön-Paket.

Ab sofort können die Osnabrücker Sportvereine ihre Nominierungen beim StadtSportBund Osnabrück einreichen.

Nominierungsformular