Ab heute gelten neue Regelungen für den Sport nach der Niedersächsischen-Corona-Verordnung

Heute tritt die neue Niedersächsische Corona-Verordnung in Kraft. Demnach ist Sport in geschlossenen Räumen unter Einhaltung der 3G-Regel und FFP2-Maskenpflicht mit Ausnahme der unmittelbaren Sportausübung erlaubt. Für Sportanlagen unter freiem Himmel gilt die 3G-Regel. Weitere Erleichterungen gibt es ab dem 4. März. Dann entfällt auch die 3G-Regel in den Sporthallen, auf Freisportanlagen gibt es dann keine Beschränkungen mehr.

Mehr Infos zur neuen Verordnung: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html

LSB-Übersicht zur neuen Corona-Verordnung




Ehrenamt überrascht: Diana Sabrjanskaja überzeugt mit offener Art

Im 4. Aktionszeitraum von „Ehrenamt überrascht“ werden unter anderem  Personen überrascht, die sich im Themenfeld „Integration im und durch Sport“ engagieren.

Am Mittwoch, den 23.02.2022 wurde Diana Sabrjanskaja für ihr besonderes Engagement als Übungsleiterin in ihrem Verein TSV Osnabrück geehrt. Während ihres Kurses wurde Diana vor ihren Teilnehmerinnen von unserem 1. Vorsitzenden Ralph Bode und der Koordinatorin für Integration im und durch Sport Amelie Böse überrascht. Mit dabei waren außerdem die 2. Vorsitzende Anke Badtke und die Sportlotsin Paula Alpers des TSV Osnabrück.

Diana ist Übungsleiterin von unterschiedlichen Frauen-Fitnessgruppen. Für ihre Kurse hat sie extra türkisch gelernt, um sich besser verständigen zu können. Seit letztem Jahr setzt sie zudem viele Kurse online um und konnte dadurch viele neue Personen erreichen. Auch über den Sport hinaus unternimmt Diana Sachen mit ihren Teilnehmerinnen, wie beispielsweise ein gemeinsames Frühstück, wenn Corona es zulässt.

Ganz unter dem Motto „Sport für alle“ überzeugt Diana mit ihrer offenen, herzlichen und toleranten Art und ist für den organisierten Sport ein Vorbild!

Wir bedanken uns herzlich bei Diana für ihr außergewöhnliches Engagement!




Bunte Bewegungswoche – die Online Sportwoche in Niedersachsen

Nach fast genau einem Jahr wiederholen die Koordinierungsstellen Integration im und durch Sport die „Bunte Bewegungswoche“ und bieten vom 7. bis zum 11. März 2022 wieder offene und niederschwellige Bewegungsangebote im Online-Format. 

Engagierte Sportvereine, lokale NetzwerkpartnerInnen der Koordinierungsstellen und ein mehrsprachiger Flyer helfen hoffentlich auch dieses Jahr, um Menschen über soziale und kulturelle Unterschiede hinweg zu erreichen – ein Zeichen des Zusammenhalts in schwierigen Zeiten. 

Die Neuauflage ist als Signal zu verstehen – „Wir sind noch da und wir haben Lust auf Sport und Bewegung!“. Die Palette der Angebote reicht von Pilates über Qigong bis hin zu „Fit mit den 80ern“ und Salsa-Aerobic.

Personen ab 18 Jahren können an der Bewegungswoche teilnehmen. Voraussetzung ist ein Internetzugang und eine einmalige und kostenlose Registrierung.

Hier geht es zum Kursplan.

Mehrsprachige Flyer:

Broschüre Deutsch
Flyer Arabisch
Flyer Englisch
Flyer Französisch
Flyer Russisch
Flyer Türkisch 

Fragen rund um die Bunte Bewegungswoche können zudem an die Ansprechperson Lena Meding (KSB Verden) unter 04231-9859811, koordinierungsstelle@ksb-verden.de gerichtet werden.

Das Projekt wird aus Mittel der Finanzhilfe des Landes Niedersachsen finanziert.




Spatz – Tour macht Halt am Zaun des Kindergarten St. Wiho in Hellern

In den vergangenen zwei Wochen durfte das Spatz – Bewegungsprogramm Teil der Bewegungswochen im Kindergarten St. Wiho im Osnabrücker Stadtteil Hellern sein. Insgesamt rund 60 Kinder aufgeteilt in drei Gruppen durchliefen das Programm, besonders die letzte Gruppe hielt wacker im strömenden Regen aus und hatte sichtlich viel Freude am spontanen Nass von oben. Mittlerweile sind Fridolin und seine Freunde und auch seine Begleiter wieder trocken gelegt. – War schön bei Euch!




Springseilfrühling am Gartenzaun – der Spa(t)z geht in die nächste Runde

Ab April bietet der StadtSportBund Osnabrück e. V. für Osnabrücker Kitas wieder ein Bewegungsprogramm am Kindergartenzaun an. Da durch die Corona-Pandemie ein Besuch IN den Einrichtungen oftmals nicht möglich war und ist, entstand die Idee, mit einem Bewegungsprogramm (etwa 45 Minuten) an den Kindergartenzaun zu kommen und dort mit den Kindern der Einrichtung zusammen mit dem Spatz Fridolin und seinem Team Sport zu treiben. Zum Team gehören der Spatz Fridolin, der Hase Hoppel, die Eule Eulelia, der Igel Bürste und deren Begleiter. Im Herbst und Winter 2021 war der Spatz bereits mit einem Angebot und vielen Sportgeräten im Gepäck in den Osnabrücker Kitas mit seinem Team auf Tour. Aufgrund der sehr positiven Resonanz soll es auch in 2022 weiter gehen. Diesmal unter dem Motto „Springseilfrühling„. Im Rahmen eines Bewegungsprogramms rund um das Springseil werden die Kinder zum Spielen und Springen eingeladen. Fridolin und seine Freunde sind natürlich auch wieder mit dabei. Kindertagesstätten, die an einem Angebot interessiert sind, melden sich bitte bei der Projektleitung. Die Teilnahme ist kostenlos. Kontakt: Monika Gümpel, Tel.: 0541 – 939357 – 14 oder per Mail: monika.guempel@ssb-osnabrueck.de




Pressemitteilung der Landesregierung vom 1. Februar 2022 mit Hinweis zu Mannschafts- und Individualsport

„Wir sollten noch eine Zeit lang vorsichtig bleiben“ – erneute Verlängerung der Winterruhe

„Wir sollten noch eine Zeit lang vorsichtig sein,“ so unlängst MHH-Professor Tobias Welte. Welte verweist darauf, dass Deutschland und damit auch Niedersachsen hinter der Entwicklung in Großbritannien und Dänemark etwa vier Wochen zurück liege. Diese Länder hätten die Spitze der Infektionswelle mit der Omikron-Variante erreicht und seien bereits auf dem absteigenden Ast, bei uns gehe es noch aufwärts.In der Tat – in Niedersachsen steigen zwei der drei aktuell maßgeblichen Werte kontinuierlich an: Die Inzidenz der Neuinfektionen pro 100.000 in sieben Tagen liegt heute bei 949,9. Die Hospitalisierungsinzidenz ist von 4,4 Anfang Januar auf heute 8,6 angestiegen. Die nachstehende Grafik verdeutlicht den Verlauf. Noch ist nicht absehbar, ob während der Omikron-Welle die Belastungsgrenzen des niedersächsischen Gesundheitswesens überschritten werden. Die maximale Infektionsbelastung wird für die zweite oder die dritte Februarwoche erwartet. Bis dahin werden die aktuellen Schutzmaßnahmen aufrechterhalten. Die „Winterruhe“ wird deshalb bis zum 23. Februar 2022 verlängert. Ministerpräsident Stephan Weil: „Viele Infektionen mit der Omikron-Variante des Coronavirus verlaufen vergleichsweise moderat, die Menschen haben einige Tage lang Grippesymptome. Dennoch gibt es eine zunehmende Zahl von Corona-Patientinnen und -Patienten, die im Krankenhaus behandelt werden müssen. Damit dies nicht zu einer Überforderung unserer Kliniken und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern führt, müssen wir auch weiterhin Vorsicht walten lassen. Es gilt zu verhindern, dass zu viele Menschen sich gleichzeitig infizieren beziehungsweise gleichzeitig behandlungsbedürftig werden. Ich hoffe, dass wir nach dem Peak Mitte/Ende Februar weniger Schutzmaßnahmen benötigen werden.“ Mit der heute verkündeten und morgen in Kraft tretenden Änderungsverordnung werden die Kontaktbeschränkungen, Nachweiserfordernisse und Maskenpflichten im Wesentlichen aufrechterhalten. Punktuelle Veränderungen gibt es in den folgenden Bereichen:

Weitere Ausnahmen von dem zusätzlichen Erfordernis, einen negativen Testnachweis vorzulegen (§7 Absatz 6 CoronaVO)

Die Pflicht zur ergänzenden Vorlage eines Nachweises über eine negative Testung gilt schon bislang nicht für Personen, die zusätzlich zu einer Erst- und Zweitimpfung auch eine Boosterimpfung nachweisen können. Zukünftig entfällt die Testpflicht auch für diejenigen, die nachweisen können, dass sie immunisiert sind durch eine Impfung und eine Infektion mit dem Coronavirus, frisch vollständig geimpft sind, also über einen vollständigen Impfschutz in Form von zwei Einzelimpfungen verfügen, von denen die zweite nicht mehr als 90 Tage zurückliegt oder den vollständigen Impfschutz (nur) durch vorherige Infektion erworben haben, wenn die dazu ergangene Testung mindestens 28 Tage, aber nicht mehr als 90 Tage zurückliegt.

Hintergrund dieser Änderung ist die Neubewertung des Nutzens und des Risikos der COVID-19-Impfung auf Basis der verfügbaren Daten durch die STIKO. Auf der Basis neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse über die Dauer der Schutzwirkung vor einer Infektion mit der Omikron Variante des SARS-CoV-2-Virus wurde die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung in Bezug auf den Geltungsstatus von Genesenen und Geimpften angepasst. Diese Anpassung wird jetzt mit der Änderung des § 7 Abs. 6 der Niedersächsischen Corona-Verordnung auch hinsichtlich der Ausnahmen von der Testpflicht umgesetzt. Die genannten Ausnahmen orientieren sich an den Maßgaben der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung, den Kriterien des Paul-Ehrlich-Instituts, des RKI und des Bundesministeriums für Gesundheit.

2Gplus für Mannschaftssport und 3G für Individualsport auf Außensportanlagen (§ 8 b Abs. 4 S. 5 sowie § 8 b Abs. 5 S. 5)

Nachdem das OVG Lüneburg mit Beschluss vom 25. Januar 2022 die 2Gplus-Regelung für die Nutzung von Sportanlagen unter freiem Himmel vorläufig außer Vollzug gesetzt hatte, erfolgt nunmehr eine Anpassung. Bei der Sportausübung unter freiem Himmel in den Warnstufen 2 und 3 genügt zukünftig für eine Person, die eine Sportanlage unter freiem Himmel zur Ausübung des Individualsports nutzen will, die Vorlage eines Impf- oder eines Genesenennachweises oder eines Nachweises über eine negative Testung, also die 3G-Regelung.

Der Begriff ‚Individualsport‘ ist dabei so zu verstehen, dass im Grundsatz die Ausübung des kontaktlosen Sports unter Einhaltung eines ständigen Abstandes von mindestens 1,5 Metern gegeben sein muss, denn nur so ist ein erhöhtes Infektionsrisiko weitestgehend miniminiert. Es gibt Sportarten oder Disziplinen, wie in der Leichtathletik, im Golfsport, im Tennis oder im Reitsport, bei denen genau dieser Abstand zwischen den Sportausübenden gut gewahrt werden kann. Hier reicht für die Sportlerinnen und Sportler daher zukünftig ein 3G-Nachweis. Wenn der Abstand nicht ständig gewahrt werden kann, beispielsweise im Tennis-Doppel oder bei größeren Lauf-/Golfgruppen, so gilt weiterhin die 2Gplus-Regelung.

Demgegenüber ist auch in ‚klassischen Mannschaftssportarten‘ wie Fußball, Basketball oder Handball ein kontaktloses, individuelles Training unter freiem Himmel unter 3G-Bedingungen möglich. Sofern der Mindestabstand hier ebenfalls permanent mindestens 1,5 Meter beträgt, beispielsweise bei Übungen zu zweit oder in Kleingruppen, kann auch in solchen Situationen die 3G-Regelung Anwendung finden. Ein Spielbetrieb in diesen Mannschaftssportarten funktioniert jedoch letztlich nicht mit sicherem durchgehendem Abstand, so dass es aufgrund der deutlich größeren Infektionsgefahr hier bei der 2Gplus-Regelung bleibt.

Bei der Sportausübung in geschlossenen Räumen bleibt es ebenfalls aufgrund des signifikant höheren Infektionsrisikos bei der Beschränkung auf geimpfte und genesene Personen nebst negativer Testung. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahre sind davon ausgenommen.

Testpflicht auch in der Kinderbetreuung (§ 15)

Zum 15. Februar wird aus dem freiwilligen Testangebot für Kindergartenkinder eine verbindliche Testpflicht. Sie wird für Kinder ab der Vollendung des dritten Lebensjahres in Kindertagesbetreuung eingeführt. Diese Testpflicht gilt auch für in Kindertagesbetreuung betreute Schulkinder in Ferienzeiten. Die verbindlichen Tests finden dreimal pro Woche statt und sollen die Sicherheit für Kinder, Eltern und Kita-Personal weiter erhöhen. Entgegen anderslautender Gerüchte gibt es keine Testpflicht für Eltern von Kita-Kindern! Es kann jedoch in Einzelfällen eine im Haushalt des Kindes lebende volljährige Person anstelle des betreuten Kitakindes den Nachweis der dreimaligen Durchführung eines Tests je Woche erbringen, wenn bei dem Kind selber aufgrund seines Entwicklungsstandes kein Test durchgeführt werden kann. Dies gilt der Sicherstellung des Kindeswohls und der Sicherheit der anderen Kitakinder. Voraussetzung ist allerdings, dass die Undurchführbarkeit der Testung bei dem Kind selber durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen ist oder die Einrichtungsleitung sichere Kenntnis von der Undurchführbarkeit hat.

Verschärfung der täglichen Testpflicht im Schulbereich (§ 16 Absatz 3)

Von der täglichen Testpflicht im Schulbereich werden ab morgen nur noch Schülerinnen und Schüler ausgenommen, die nicht nur zweimal geimpft sind, sondern zusätzlich eine Auffrischungsimpfung erhalten haben oder die doppelt geimpft und von einer Covid-Infektion genesen sind. Bislang reichten zwei Impfungen aus. Die Betroffenen sollen sich zu Hause vor Beginn des Unterrichts testen – damit soll verhindert werden, dass bei einem positiven Test eine mögliche Corona-Infektion in die Schule getragen wird. Die Tests werden weiterhin vom Land über die Schulen bereitgestellt.

Geltungsdauer (§ 23)

Die Geltungsdauer der Corona-Verordnung wird verlängert bis zum 23. Februar 2022.




Bundesfreiwilligendienst beim NFV

Für die Besetzung von Freiwilligen-Stellen für die Verwaltung in Barsinghausen sowie für die Bezirke Lüneburg und Weser-Ems sucht der Niedersächsische Fußballverband e.V. (NFV) zum 1. August 2022 engagierte Mitarbeiter*innen. Für die Freiwilligen-Stellen in den Bezirken Lüneburg und Weser-Ems werden ausschließlich Bewerber*innen gesucht, die an der Mitarbeit am Projekt „DFB-Mobil“ interessiert sind.

Die komplette Stellenausschreibung sowie weitere Informationen sind hier zu finden.

Interessenten*innen, die sich gerne bewerben möchten und dem Anforderungsprofil entsprechen, richten Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bitte an:

Niedersächsischer Fußballverband e.V.
Herrn Direktor Jan Baßler
Schillerstr. 4
30890 Barsinghausen

Gerne auch per E-Mail an: miriam.vojnikovic@nfv.de

Für Rückfragen steht Ihnen die NFV-Mitarbeiterin Miriam Vojnikovic unter 05105/75-179 zur Verfügung.

 

 




Corona-Sonderprogramm 2022

Vorlagen Instagram

Auch 2022 stellt das Land Niedersachsen  für Sportorganisationen im Rahmen eines Corona-Sonderprogramms für Sportorganisationen Fördermittel bereit. Die Antragsfrist endet am 15. November 2022

Gemeinnützige Sportorganisationen können eine Billigkeitsleistung in Form von Einmalzahlungen – in Höhe von 70 Prozent der entstehenden Unterdeckung, höchstens jedoch in Höhe von 150.000 Euro – erhalten, wenn sie aufgrund von Liquiditätsengpässen infolge der COVID-19-Pandemie in ihrer Existenz bedroht sind. Eine allgemeine Kompensation entgangener Einnahmen ist allerdings nicht vorgesehen. Die Sportorganisationen können – im Rahmen der Gesamthöhe von 150.000 Euro – auch mehrere Anträge stellen.

Eine Billigkeitsleistung setzt voraus, dass eine sachliche und zeitliche Kausalität zur COVID-19-Pandemie und/oder zu der durch sie hervorgerufenen wirtschaftlichen Notlage besteht. Der Antragsteller oder Letztempfänger muss versichern, dass er durch die COVID-19-Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten ist, die seine Existenz bedrohen, weil die fortlaufenden Einnahmen (z. B. Mitgliedsbeiträge, Kursgebühren) voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten aus den fortlaufenden Ausgaben (z. B. Personalausgaben, Mieten) in drei aufeinanderfolgenden Monaten zwischen dem 16. 3. 2020 und dem 31. 12. 2022 zu zahlen (Liquiditätsengpass). Die Einmalzahlung wird nachrangig zur Finanzhilfe des Landes, die der LSB im Rahmen des NSportFG erhält, gewährt.

Sportvereine, Landesfachverbände und Sportbünde gelangen über diesen Link zum Antragsformular: https://lsbntweb.lsb-niedersachsen.de/foerder.osp

Richtlinie zum Corona-Sonderprogramm 2022 für Sportorganisationen

FAQ zur Richtlinie




Seminare zu Kunstrasen und Rasenpflege

Der LandesSportBund Niedersachsen (LSB) bietet im Februar und März zwei Online-Seminare für die Platzpflege an:

Reduzierung von Mikroplastikausträgen (10.02.2022)

Rund um viele Kunststoffrasenplätze finden sich auf den Wegen, Wiesen und in Umkleiden kleine Kunststoffgranulatteilchen. Die sogenannten Füllstoffe („Infill“) sollen bei vielen Kunststoffrasenspielfeldern u.a. den Spielkomfort und die Schutzfunktion verbessern. Gelangen diese allerdings in die Natur und Umwelt, stellen sie ein Problem dar. Dort werden sie nicht biologisch abgebaut, verbleiben sehr lange in der Umwelt und werden von Lebewesen aufgenommen und durch die Weitergabe über die Nahrungskette können diese auch bis zum Menschen gelangen. Was ist also zu tun, damit möglichst wenig und im besten Fall kein Mikroplastikaustrag vom Spielfeld in die Umwelt erfolgt? Dieser Frage widmet sich das kostenlose Online-Seminar „Reduzierung von Mikroplastikausträgen bei Kunststoffrasenplätzen“ des LSB in Kooperation mit dem Niedersächsischen Fußballverband und dem Deutschen Fußball-Bund am 10. Februar 2022 um 18 Uhr. In rund 75 Minuten werden Tipps und Tricks zur richtigen Pflege und Maßnahmen vorgestellt, mit denen jeder Sportverein mit einem Kunststoffrasenspielfeld mit Kunststoffgranulat den Austrag deutlich reduzieren kann. In das Thema einleiten wir Prof. Franz Brümmer von der Universität Stuttgart mit einem Input zum Thema „Mikroplastikaustrag aus Sportböden in die Umwelt“.

Pflege von Naturrasen (02.03.2022)

In dem Online-Seminar „Rasenpflege – Wie starten wir nachhaltig in die Saison?“ dreht sich alles um die richtige Pflege des Naturrasenplatzes nach dem Winter. Wie pflege und dünge ich am besten zum Start der Rasensaison? Wie sieht ein nachhaltiges Pflegemanagement für das Jahr aus? Diesen Themen – aber auch grundsätzlich dem Rasen – widmet sich das zweistündige Online-Seminar am 02. März 2022 um 18 Uhr.
Als Referent steht der „Rasenfuchs“ Norbert Lischka (Master Greenkeeper) zur Verfügung. Während des Seminars können auch Fragen per Chat-Funktion gestellt werden.

Für beide Veranstaltungen ist eine Anmeldung bei Britta Werdermann unter bwerdermann@lsb-niedersachsen.de jeweils bis einen Tag vor dem Termin unter Angabe des Namens und des Vereins bzw. der Institution per E-Mail möglich.




Teilhabe am Vereinssport – Inklusive LSB-Sportwoche via ZOOM

Das inklusive, virtuelle Sportangebot des LSB-Projekts „Teilhabe am Vereinssport“ geht in die nächste Runde. Übungsleitende niedersächsischer Vereine filmen sich bei Sporteinheiten. Interessierte Menschen mit und ohne Behinderungen können sich live dazuschalten und mitmachen.

Damit reagieren die Projekt-Verantwortlichen auf die große Nachfrage der Teilnehmenden. Ende März 2021 hatten Übungsleitende aus niedersächsischen Sportvereinen eine Woche lang jeden Tag drei niederschwellige Angebote über die Videoplattform „Zoom“ gemacht. Die Einheiten wurden live in die Einrichtungen der Behindertenhilfe, aber auch in viele private Wohnzimmer, übertragen. Mehr als 150 Menschen mit und ohne Behinderungen nahmen an den verschiedenen Einheiten teil.

Von Montag, 10.01.2022 bis Freitag, 14.01.2022 wird es täglich zwei niederschwellige Sporteinheiten für Alle geben.

https://us02web.zoom.us/j/86901391458

Meeting-ID: 869 0139 1458

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den LSB-Projektreferenten Jaak Beil:
Jaak Beil
Tel.: (+49) (0) 511 1268 – 273
E-Mail: jbeil@lsb-niedersachsen.de