Förderung von Kleinmaterialien und -maßnahmen zum Energiesparen

Stromstecker, der auf Geld liegt

Bild von Alexander Stein auf Pixabay

Ab heute können Kleinmaterialien und -maßnahmen zum Energiesparen über den Landessportbund Niedersachsen gefördert werden. Anträge müssen über das Förderportal im LSB-Net / LSB-Intranet gestellt werden.

In Zuge dieses Förderprogramms werden Kleinmaterialien und -maßnahmen bezuschusst, die kurzfristig zur Reduzierung des Energieverbrauchs von Sportanlagen und Vereinsgebäuden beitragen und somit helfen, dass die Auswirkungen der Energiekrise bei den Antragstellern abgemildert werden. Es werden bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben, maximal 2.000 € für vereinsbetriebene Anlagen gefördert, bei denen der Verein für die Energiekosten aufkommen muss.

Was wird gefördert?

Gefördert werden u.a.:

  • Wassersparende Perlatoren, Duschköpfe oder Armaturen
  • Ersetzen von „nicht-energiesparenden” Leuchtmitteln durch LED Leuchtmittel
  • Intelligente Steuerung der Beleuchtung (Tageslichtsteuerung oder Präsenzmelder)
  • Intelligente / smarte Heizungsthermostate incl. ggf. notwendige Steuerungszentrale
  • Durchführung hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage
  • Einbau intelligente Heizungspumpe / Hocheffizienzpumpe durch Fachbetrieb
  • Dämmung von Heizungs- und Warmwasserrohren
  • Maßnahmen zur Reduzierung Standby-Betrieb
  • Kleinmaterialien zur Abdichtung von Fenstern und Türen
  • Dämm-Maßnahmen von Wänden, Decken, Heizkörpernischen und Rollladenkästen
  • Automatische Schließer für Türen, welche beheizte und nicht-beheizte Bereiche abtrennen
  • Maßnahmen zum Monitoring des Energieverbrauchs (Messtechnik, Software)

Nicht förderfähig sind u.a.:

  • der Austausch von Elektrogeräten, wie z.B. Kühlschränke, Gefriertruhen oder auch Fitnessgeräte.
  • Umrüstung auf effizientere Anlagen oder Motoren, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.
  • PV-Anlagen

Falls Sie sich unsicher sind, ob Ihre geplanten Maßnahmen förderfähig sind, setzen Sie sich bitte mit uns per E-Mail (Kontakt siehe unten) in Verbindung.

Weitere Hinweise

  • Pro Verein kann nur ein Antrag gestellt werden!
  • Es ist kein Eigenanteil notwendig.
  • Eine Co-Förderung durch die „Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus“ des LSB Niedersachsen ist nicht möglich.
  • Erst nach Bewilligung dürfen Aufträge erteilt und Verpflichtungen eingegangen werden. Ansonsten können die damit zusammenhängenden Ausgaben nicht anerkannt werden.

Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Folgende Schritte sind notwendig:

  1. Antrag über das Förderportal im LSB-Net / LSB-Intranet stellen.
  2. Bewilligung abwarten und förderfähige Maßnahme innerhalb des Förderzeitraumes umsetzen.
  3. Rechnungen, Belege und Zahlungsnachweise (müssen zwingend auf den Verein, Sportbund, Fachverband ausgestellt sein), siehe Bewilligungsschreiben, bis spätestens 15.01.2024 im LSB-Förderportal hochladen (Abrechnung ist ab dem 01.04.2023 möglich).
  4. Der LSB zahlt nach Prüfung der eingereichten Unterlagen die Fördersumme auf das Vereinskonto aus.
  5. Zahlungseingang prüfen.

Kontakt

E-Mail: enkzu(at)lsb-niedersachsen.de

(Quelle: www.lsb-niedersachsen.de)




Ehrenamt überrascht: Karen Schulte ist eine Multitalent bei den Judo Crocodiles!

Karen Schulte ist ein Multitalent bei den Judo Crocodiles e.V.. Sie ist bei jeder Vereinsaktion zur Stelle, unterstützt beim Einkaufen, Reinigen, Aufräumen und ist sich für nichts zu schade. Wann immer Hilfe und Unterstützung gefragt ist, Karen ist sofort da und fasst mit an. In der Gemeinschaft der Judo-Crocodiles ist sie unverzichtbar und eine große Stütze des Vereins. Mit ihrem großartigen Engagement ist Karen schulte  eine Vereinsheldin.




„FreiwilligenMANAGEMENT & FreiwilligenKOORDINATION“ – Basismodul vom 8.-10. Mai in Osnabrück

Viele Vereine haben Schwierigkeiten in der Besetzung von ehrenamtlichen Vorstandspositionen und Gremien bzw. in der Gewinnung und Bindung von weiteren Mitarbeitenden (Trainerinnen und Trainer, Übungsleiterinnen und Übungsleiter, Schiedsrichter etc.).

Eine systematische „Ehrenamts- & FreiwilligenKOORDINATION“ hilft, Lösungen zu finden, eine engagementfreundliche Kultur zu etablieren bzw. auszubauen, Ehrenamtliche und Freiwillige erfolgreich zu gewinnen und zu begleiten.

Hierfür bietet der Landessportbund Niedersachsen Weiterbildungsmöglichkeiten zur Qualifizierung „FreiwilligenMANAGEMENT & FreiwilligenKOORDINATION“ an.

Basismodul „FreiwilligenMANAGEMENT & FreiwilligenKOORDINATION“

Wann?

08.05.23 bis 10.05.2023

Wo?

StadtSportBund Osnabrück e.V.

Alwine-Wellmann-Straße 19

49088 Osnabrück

Wer?

Ehrenamtliche Vorstände, Beauftragte des Vorstandes, Abteilungsleitungen sowie an hauptberufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die das Thema im Verein bearbeiten.

Was?

Wir werden mit Ihnen im „Basismodul“ die Bedeutung der strategischen und operativen Aspekte des „Ehrenamts- & FreiwilligenMANAGEMENTS“, den Nutzen und die Grenzen sowie die notwendigen Rahmenbedingungen im Sportverein behandeln. Dann werden wir gemeinsam den IST-Stand Ihrer eigenen Engagementstrategie analysieren. Daraus werden Ziele abgeleitet und Methoden/Instrumente für die „Schritt für Schritt“- Umsetzung vermittelt und erprobt.

Kosten?

125,00 € (inkl. Ü/VP) für Teilnehmende aus Mitgliedsvereinen des LSB Nds.

Bildungsurlaub?

Kann beantragt werden.

Anmeldung?

Hier geht’s zur Anmeldung:

https://bildungsportal.lsb-niedersachsen.de/angebotssuche/kurs/detail/24742?cHash=5beed93ed14b403e406d82f2e9686ef5




LSB-Info zur Versammlungsstättenverordnung – Hinweise des LSB für Sportvereine

Der LandesSportBund (LSB) Niedersachsen weist darauf hin, dass sich Sportvereine bei der Nutzung von Räumen bei Veranstaltung mit mehr als 200 Personen, die nicht als Versammlungsräume genehmigt sind, zunächst bei der örtlich zuständigen Bauaufsicht erkundigen müssen, ob dies erlaubt ist. Hintergrund ist, dass die vom Nds. Landtag im November 2021 beschlossene Novellierung der Niedersächsischen Bauordnung und der damit verbundene Wegfall von § 47 Nds. Versammlungsstättenverordnung aktuell Kommunen in Unsicherheit lässt, was erlaubt ist und was nicht. Da von dieser Situation auch Sportvereine betroffen sind, die Räumlichkeiten vorübergehend nutzen wollen, die nicht als Versammlungsraum genehmigt sind, hat sich der LSB bereits im Sommer an das Nds. Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz gewandt und um Klärung gebeten. Die in einem Antwortschreiben an den LSB angekündigte Lösung ist uns bis heute nicht bekannt, eine entsprechende erneute Anfrage beim inzwischen für Bauen zuständigen Nds. Ministerium für Wirtschaft, Bauen, Verkehr und Digitalisierung läuft derzeit.

(Quelle: LSB-Newsletter)




Vereinshelden: Timo Kruckemeyer für jahrelanges Engagement als Abteilungsleiter und Sportwart ausgezeichnet!

Der Vorstand des Gehörlosen Sportvereins Osnabrück(GSV)  mit seinen 100 Mitgliedern, davon 60 Kinder und Jugendliche, hatte sich  zum Jahresessen getroffen .

Der GSV, den es seit 65 Jahren gibt, ist sehr erfolgreich in den Sportarten Schwimmen und Basketball. Die Basketballabteilung gibt es seit 30 Jahren und seit 23 Jahren wird sie von Timo Kruckemeyer geleitet, der seit 20 Jahren  ehrenamtlich im Vorstand des GSV mitarbeitet, aktuell als Sportwart.

Für so viel ehrenamtliches Engagement überraschte ihn der StadtSportbund Osnabrück und Jutta Schlochtermeyer ( Vorstand SSB) überreichte ihm die Urkunde als Vereinshelden, sowie eine Tasche voller Überraschungen. Sie würdigte seinen großartigen ehrenamtlichen Einsatz für den Sport der Menschen mit Hörbeeinträchtigungen in Osnabrück und darüber hinaus.“




Vereinsversammlung künftig auch hybrid oder virtuell möglich

Ver­ei­ne sol­len Mit­glie­der­ver­samm­lun­gen künf­tig kom­plett vir­tu­ell oder hy­brid, also mit ein­zel­nen zu­ge­schal­te­ten Mit­glie­dern, ab­hal­ten dür­fen – bei vol­lem Stimm­recht aller Teil­neh­mer. Das hat der Bun­des­tag mit gro­ßer Mehr­heit be­schlos­sen. Bis­her war dafür eine ent­spre­chen­de Re­ge­lung in der Ver­eins­sat­zung Vor­aus­set­zung. Nach dem Bun­des­tag muss der Bun­des­rat noch ab­schlie­ßend dar­über be­ra­ten. Wann die Neuregelung in Kraft tritt ist noch offen.

Zu einer hybriden Versammlung kann demnach künftig einberufen werden. Sollte der Wunsch nach komplett virtuellen Versammlungen bestehen, kann darüber dann per Mitgliederbeschluss entschieden werden. Die Teilnahme wäre laut Gesetz „im Wege der elektronischen Kommunikation“ möglich, was nach Angaben der Koalitionsfraktionen neben Video auch Chat, Telefon oder Abstimmung per E-Mail einschließt.

Nach Ansicht der SPD kommt die Neuregelung kleinen Vereinen zugute, weil sie sich damit Aufwand und Kosten einer möglichen Satzungsänderung sparen. Argumentiert wird auch damit, dass die digitale Öffnung die Teilnahme von Versammlungen in bundesweiten Vereinen erleichtere, weil weite Anreisen nicht mehr nötig sind.

Das Gesetz schließt an eine schon in der Corona-Zeit geltende Ausnahmeregelung an. Wegen der voranschreitenden Digitalisierung sei die Regelung auch über die Pandemie hinaus sinnvoll, hatte der Bundesrat argumentiert, von dem die Initiative für das Vorhaben ausging. Wann die Neuregelung in Kraft tritt, ist noch offen.

Quelle: dpa/Beck-Verlag rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/vereinsversammlungen-kuenftig-auch-virtuell-oder-hybrid




„ReStart – Sport bewegt Deutschland“ – Programm des DOSB und BMI startet

Das Programm „ReStart – Sport bewegt Deutschland“ wird mit 25 Millionen Euro vom Bundesministerium des Innern und für Heimat bis Ende 2023 gefördert. Das Programm besteht aus verschiedenen Säulen und Modulen (Programmbausteinen), die die Verbände, Vereine, Ehrenamtliche, Vereinsmitglieder, Kommunen und Bürger*innen ansprechen sollen. Ziel ist es u.a., nach der Corona-Pandemie wieder mehr Menschen in Deutschland in Bewegung zu bringen und für den Vereinssport zu begeistern, den Ausbildungsstau bei Übungsleitenden/Trainer*innen und Schiedsrichter*innen auszugleichen und die Vereinsentwicklung zu unterstützen.

In Abhängigkeit des Förderangebotes bestehen verschiedene Bewerbungszeiträume und Antragsberechtigungen.

Weitere Informationen zur Förderung und FAQ’s finden Sie hier: www.dosb.de/sportentwicklung/restart

Quelle: DOSB




Neuer Trainingsplatz für den VfL Osnabrück ist eröffnet

Pünktlich zur Eröffnung des neuen Trainingsplatzes auf dem Schinkelberg schien die Sonne als gutes Omen für den Start des neuen Trainingszentrums für den VfL Osnabrück. Oberbürgermeisterin Pötter bekannte sich in Ihrer Ansprache dazu, dass die Stadt den VfL auch weiterhin unterstützen wird, weil der VfL- Profifußball ein wichtiges Markenzeichen für die Stadt ist.

VfL-Geschäftsführer Dr. Welling nahm den Ball gern auf und bedankte sich bei Politik und Verwaltung sowie allen, die dazu beigetragen haben, dass das Trainingsfeld pünktlich an den VfL übergeben werden konnte.

Der Bau des neuen Trainingsplatzes ist erst der Auftakt für eine Vielzahl von Investitionen in die städtischen Sportanlageninfrastruktur, die noch in diesem Jahr zu weiteren Baumaßnahmen führen werden. Neben dem Bau eine Kunstrasenplatzes in Eversburg ist auch die Sanierung des vorhandenen Kunstrasenplatzes auf dem Limberg vorgesehen. Zudem gibt es erhebliche Investitionen im Sportpark Illoshöhe. So wird nicht nur die Laufbahn für die Leichtathletik erneuert, es erfolgen auch Maßnahmen in die Sanierung der Plätze im Sportpark Illsohöhe. Damit werden die Rahmenbedingungen des VfL- Jugendleistungszentrum erheblich verbessert.

In den Folgejahren sind überdies umfangreiche Umbauarbeiten auf der Sportanlage von Blau Weiß Schinkel vorgesehen. Die Stadt wird dort Flächen erwerben, um dem Schulsport, u.a. der Gesamtschule Schinkel, eine neue Heimat zu geben. Und auch die Plätze der Sportanlage Am Zuschlag werden hergerichtet und eine neues Funktionsgebäude gebaut. Auf dieser Anlage werden zukünftig neben dem VfB Schinkel auch Türkgücü Osnabrück sowie der SC Bosna spielen, die bis dahin auf dem zweiten Rasenplatz der Sportanlage Schinkelberg spielen.

Wenn diese Maßnahmen abgeschlossen sind kann es auf dem Schinkelberg weitergehen. Weitere Trainingsflächen für den VfL und auch ein modernes Funktionsgebäude werden entstehen.




Jetzt bewerben: SoVD und LSB loben Inklusionspreis aus

Mehrere Flyer mit zwei Daumen hoch davor.

Die sich aneinander vorbei bewegenden Daumen sind die Vokabel/Gebärde für „Sport“.

Neustart nach Corona-Pause: Gemeinsam loben der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen und der LandesSportBund (LSB) Niedersachsen wieder ihren Inklusionspreis aus. Ehrenamtlich Aktive, Medienschaffende und LSB-Mitgliedsvereine, die sich beispielhaft für das Thema Inklusion einsetzen, können sich bis zum 31. März 2023 bewerben.

Mit dem Inklusionspreis machen sich SoVD und LSB dafür stark, dass alle Menschen dabei sein können – egal, ob sie eine Behinderung haben oder nicht. „Die gleichberechtigte Teilhabe ist in Niedersachsen nach wie vor für viele Betroffene nicht gegeben. Corona hat diesen Prozess auch nochmal verlangsamt“, betont Bernhard Sackarendt, Landesvorsitzender des SoVD in Niedersachsen. Deshalb sei es besonders wichtig, auf hervorragende Beispiele bei der Inklusion hinzuweisen – wie etwa durch die Preisverleihung.

Auch der LSB-Vorstandsvorsitzende Reinhard Rawe freut sich über die Rückkehr des Inklusionspreises: „Viele unserer Vereine haben auch in der Pandemie-Zeit alles dafür getan, dass die volle Teilhabe und Teilnahme von Menschen mit Behinderungen möglich ist. Mit dem Inklusionspreis haben wir die Möglichkeit, besondere und herausragend gelungene Projekte unserer Mitgliedsvereine auszuzeichnen.“

Der Inklusionspreis Niedersachsen ist mit insgesamt 19.000 Euro dotiert. Verliehen wird er am 16. Juni 2023 im Rahmen der Landesverbandstagung des SoVD Niedersachsen im Sprengel Museum Hannover. Schirmherr ist der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil. Er wird auch die Preise überreichen.
Mehr Informationen zur Ausschreibung und den einzelnen Kategorien finden Interessierte unter www.inklusionspreis-niedersachsen.de.




Startschuss für Niedersächsischen Integrationspreis 2023

Der Niedersächsische Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe, Deniz Kurku, startet am (heutigen) Montag gemeinsam mit Ministerpräsident Stephan Weil den Wettbewerb um den Niedersächsischen Integrationspreis 2023.

Es werden vier Preise zu jeweils 6.000 Euro vergeben. Zusätzlich vergibt das Bündnis „Niedersachsen packt an“ einen Sonderpreis in Höhe von 6.000 Euro. Die Verleihung des Integrationspreises erfolgt bereits zum vierzehnten Mal. Der Sonderpreis wird zum achten Mal verliehen.

Das Motto in diesem Jahr lautet: „Integration im ländlichen Raum und Stadtquartier“.

Der Wettbewerb richtet sich an Vereine, Verbände, Institutionen, Initiativen, Stiftungen, Kindergärten, Schulen etc. Es sollen Projekte ausgezeichnet werden, die sich durch ehren-oder hauptamtliches Engagement auf vielfältige Weise um das Zusammenleben in einem Sozialraum, wie einer dörflichen Gemeinde oder einem Stadtviertel, mit neuen Ideen für gelebte Integration einsetzen. Gesucht werden Beiträge, die zu einer gleichberechtigten interkulturellen Teilhabe am Gemeinwesen und somit zu einem guten nachbarschaftlichen Zusammenleben beitragen.

Es ist der Niedersächsischen Landesregierung ein wichtiges politisches Anliegen, die vielfältigen Potentiale von Menschen mit Migrationshintergrund zu fördern. Ziel ist es, gute Projekte und Ansätze öffentlich zu machen und gleichzeitig dazu zu ermuntern, derartigen Beispielen zu folgen und neue Ideen zu entwickeln.

Bewerbungen oder Vorschläge zu Bewerbungen sind vorzugsweise per E-Mail an integrationspreis@stk.niedersachsen.de

oder per Post an:

Niedersächsische Staatskanzlei

Referat 32

Stichwort „Niedersächsischer Integrationspreis 2023“

Planckstraße 2

30169 Hannover

zu richten.

Das Formular „Fragebogen für den Niedersächsischen Integrationspreis 2023“ finden Sie hier.

Bewerbungsschluss ist Montag, der 27.02.2023.

Hintergrund zur Vergabe des Niedersächsischen Integrationspreises:

Aus den Bewerbungen und Vorschlägen wählt eine unabhängige, namhaft besetzte Jury unter dem Vorsitz von Deniz Kurku die Preisträgerinnen und Preisträger aus, die voraussichtlich in einem Festakt im Herbst 2023 ausgezeichnet werden.

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