Bundestag und Bundesrat erlauben weiterhin virtuelle Versammlungen- Verlängerung gilt bis 31.08.2022
Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht erklärt aus Anlass der Verlängerung der Regelungen zur virtuellen Hauptversammlung Anfang September im Deutschen Bundestag:
„Für Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereine, Parteien, Stiftungen und Wohnungseigentümergemeinschaften ist es wichtig, dass sie auch für das nächste Jahr ihre Versammlungen mit einer sicheren Rechtsgrundlage planen können. Es ist gut, dass wir mit dem nun vom Deutschen Bundestag beschlossenen Verlängerungsgesetz klar sagen: Auch für Frühjahr und Sommer 2022 wird es die Möglichkeit geben, von den Erleichterungen für Versammlungen wie bereits in den Jahren 2020 und 2021 Gebrauch zu machen und etwa Hauptversammlungen virtuell durchzuführen. Das gibt den Unternehmen und allen anderen betroffenen Rechtsformen Planungssicherheit.“Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine LambrechtHiermit verbunden ist auch die Erlaubnis zur Durchführung und zur rechtlichen Beschlussfähigkeit von virtuellen Hauptversammlungen in diesem Zeitraum.