2. „Video-Vereinssprechstunde“ – StadtSportBund informiert zum Sport auf Sportfreianlagen unter Corona-Bedingungen

Auch die 2. „Video-Vereinssprechstunde“ die der StadtSportBund (SSB) am Donnerstag ausrichtete, wurde von den Osnabrücker Sportvereinen gut angenommen. So beteiligten sich 34 Teilnehmende aus 29 Vereinen und Fachverbänden an der Sprechstunde.

Neben Informationen zu aktuellen Serviceangeboten des SSB ging es natürlich um die Wiederaufnahme des Sportbetriebs unter Corona-Bedingungen auf den Osnabrücker Sportfreianlagen. Dazu stand erneut Jörg Schirmbeck (Fachdienstleiter Sport der Stadt Osnabrück) als Ansprechpartner für die Fragen der Vertreter aus den Vereinen zur Verfügung.

Jörg Schirmbeck appellierte an die Vereinsvertreter, das bisher erreichte Niveau an Infektionsfällen  nicht aufs Spiel zu setzen und darauf zu achten, dass die Hygienebestimmungen auch beim Sport eingehalten werden. Alle Beteiligten kamen überein, dass hier die Übungsleiter eine große Verantwortung tragen. Insbesondere beim Training mit Kindern und Jugendlichen müssen die Übungsleitenden immer wieder auf die Abstandsregelungen hinweisen.

Zudem war es wichtig für alle Vereine klarzustellen, dass ein keine Beschränkungen hinsichtlich Sportarten und Gruppengröße gibt. Der SSB verweist hier auf die Handlungsempfehlungen der Sportfachverbände zur Umsetzung der Corona-Vorgaben im Training.

Weitere Fragestellungen bezogen sich auf die 2 m Abstandsregelung die auf den Sportanlagen gilt. Darüber hinaus wurde das Thema Desinfektion von Oberflächen angesprochen. Während für die Sportler*innen gründlich Händewaschen empfohlen wird, sollten die Sportgeräte immer wieder desinfiziert werden, wenn sie an andere Sportler*innen weitergegeben werden.

Hinsichtlich des Trainings auf den Sportfreianlagen bleibt festzuhalten, dass es dort keine Altersbeschränkungen gibt. Auch Kindertraining ist möglich. Es herrscht keine Maskenpflicht und keine Verpflichtung zur Dokumentation des Trainings mit Angaben zu den Teilnehmenden.  Trotzdem empfiehlt der SSB die Dokumentation, um evtl. Infektionswege nachvollziehen zu können.

Grundsätzlich sind die Osnabrücker Sportfreianlagen für alle Sportler*innen offen, soweit keine festen Trainingszeiten an Vereine vergeben sind. So können dort Einzelpersonen aber auch Sportgruppen aktiv werden. Eine gesonderte Anmeldung ist dafür grundsätzlich nicht nötig. Dieses gilt für die Sportfreianlagen der Stadt Osnabrück:

  • Zentrale Sportanlage Illoshöhe
  • Sportanlage Eversburg
  • Sportanlage Klushügel
  • Sportanlage Weberstraße
  • Sportanlage Schölerberg
  • Sportanlage Nahne
  • Sportpark Gretesch

Außerhalb der Sportfreianlagen gilt für Sporttreibende weiterhin die 2-Personen-Regelung mit einem Mindestabstand von 1,5 m.




Donnerstag: Zweite „Video-Vereinssprechstunde“ zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs auf Outdoor-Sportanlagen!

Die Niedersächsische Landesregierung hat im Rahmen eines umfassenden Gesamtkonzeptes einen Plan aufgestellt, wie schrittweise viele Einschränkungen reduziert werden können, deren Einführung notwendig war, um die Corona-Pandemie zu begrenzen.

Der Vorstand des StadtSportBundes (SSB) ist sehr erfreut darüber, dass mit Wirkung vom 6. Mai Regelungen in Gang gesetzt werden, die es erlauben, Outdoor-Sportanlagen für alle Sportarten zu öffnen, bei dauerhafter Sicherstellung der Abstandsregelung (2m).

Um zu klären, wie die Regelungen in Osnabrück konkret umzusetzen sind, lädt der SSB am Donnerstag zur zweiten „Video-Vereinssprechstunde“ in Form einer Zoom-Konferenz ein. Neben der Vermittlung aktueller Infos sollen die Fragen der Vereinsvertreter so gut wie möglich beantwortet werden. Dazu hat Jörg Schirmbeck (Fachdienstleiter Sport der Stadt Osnabrück) seine Teilnahme zugesagt und steht für Auskünfte zur Verfügung.

Video-Vereinssprechstunde

Donnerstag, den 07. Mai um 16:30 Uhr

 Den Link zur Zoom-Konferenz stellen wir nach Anmeldung per Mail an Heiko Brüning zur Verfügung.

 In diesem Zusammenhang weist der SSB darauf hin, dass der DOSB auf seiner Homepage eine Übersicht der Sportartspezifische Übergangsregeln der Spitzensportverbände eingestellt hat. Darunter sind auch verschiedene Outdoor-Sportarten:

https://www.dosb.de/medien-service/coronavirus/sportartspezifische-uebergangsregeln/?%C3%9Cbergangsregeln=




Sportivationstag am 16. September fällt aus!

Mit großem Bedauern hat der Vorstand des StadtSportBundes  in Absprache mit dem Behinderten-Sportverband-Niedersachsen entschieden, den eigentlich für den 16. September geplanten SPORTIVATIONSTAG abzusagen.

Da in den nächsten Monaten keine Aufhebung des Verbotes von  Schulveranstaltungen außerhalb der Schule zu erwarten ist und auch eine Einhaltung der gesundheitlichen und hygienischen Auflagen nicht umsetzbar ist, hat der StadtSportBund Osnabrück als regionaler Ausrichter die Entscheidung zur Absage getroffen.

Der Vorstand des StadtSportBundes bedauert es sehr, den SPORTIVATIONSTAG absagen zu müssen. Die Planungen für die Durchführung der Veranstaltung im Jahr 2021 werden nach den Sommerferien wieder aufgenommen.




19 Vereine besuchten erste „Video-Vereinssprechstunde“ des StadtSportBundes

Insgesamt 22 Vertreter aus 19 Osnabrücker Sportvereinen beteiligten sich an der 1. Video-Vereinssprechstunde, die der Stadtsportbund (SSB) am gestrigen Montag ausrichtete.

Neben Informationen aus dem SSB zum aktuellen Serviceangebot für seine Vereine stand Jörg Schirmbeck (Fachdienstleiter Sport der Stadt Osnabrück) für Fragen der Vereinsvertreter zur Verfügung.

So können bis zum Jahresende Pachtzahlungen der Vereine an die Stadt auf Antrag  erlassen werden. Zudem sagt die Stadt die Übernahme von Pachten von anderen Rechnungsstellern zu. Ferner erläuterte er die Möglichkeit individueller Absprachen zur vorzeitigen Auszahlungen von Vereinszuschüssen. Nutzungsentgelte für die Belegungen der Sportanlagen des Winterhalbjahres 2019/20 können 3. Monate aufgeschoben werden. Es werden nur die Gebühren bis zur Sperrung der Sportanlagen berechnet.

Neben der Erläuterung zur Umsetzung der aktuellen Ratsbeschlüsse und den Serviceleistungen des SSB bewegten die Vereinevertreter  alle Fragestellungen,  die sich um die Wiederaufnahme des Sportbetriebs in den Vereinen drehten.

Da es aktuell Abstimmungsprozesse unter den Sportministern der Länder gibt  und hierzu auch Vorschläge des DOSB eingebracht wurden, wird es voraussichtlich zum 30. April Informationen darüber geben, ob und unter welchen Voraussetzungen erste Schritte unternommen werden, um den Sportbetrieb in den Vereinen wieder hochzufahren.

Um diese Umsetzungsfragen zu klären, wird der SSB voraussichtlich am kommenden Montag zu einer weiteren Video-Vereinssprechstunde einladen. Die Vereine im Stadtsportbund werden hierzu rechtzeitig per E-Mail informiert.

 




LSB-Präsidium will bundesweit einheitlichen Wiedereinstieg in den Sportbetrieb!

Das Präsidium des LandesSportBundes (LSB) Niedersachsen spricht sich für einen bundesweit einheitlichen Wiedereinstieg in den Sportbetrieb nach verbindlichen Standards ab dem 6. Mai aus. „Die Mitgliedsvereine des LSB mit ihren vielfältigen Sportangeboten brauchen und erwarten klare, verbindliche sportartspezifische Übergangs-Regeln für die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs und wenn möglich eines begrenzten Wettkampfbetriebs als klare Leitfäden“, heißt es in einer Pressemitteilung des Gremiums nach der 37. Sitzung des Gremiums am 24. April 2020.

Der zu beobachtende Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen und Handhabungen leider auch in Niedersachsen, könne Vereinsmitgliedern und Sporttreibenden nicht dauerhaft vermittelt werden und sei nicht hilfreich, um das Infektionsgeschehen weiter erfolgreich unter Kontrolle zu halten. Der LSB teile die Auffassung der Niedersächsischen Landesregierung, dass sich Niedersachsen am Anfang eines neuen Kapitels des gemeinsamen Kampfes gegen die Corona-Pandemie befinde, aber leider noch nicht an seinem Ende. „Der LSB weiß um die Bedeutung des vereinsbasierten Sporttreibens als wichtigem Ausgleichsfaktor, um mit den Folgen der Corona-Krise umgehen zu können. Trotzdem rufen wir Sportvereine, Landesfachverbände und Sportbünde als unsere Gliederungen zur Geschlossenheit auf.“ Einzelaktivitäten könnten die Glaubwürdigkeit der Sportorganisation gefährden. „Viel wichtiger ist es, gemeinsam solidarisch auch mit den Landesfachverbänden zu sein, die voraussichtlich nicht sofort wieder ihren Sportbetrieb aufnehmen können.“

Der LSB sehe auch den Sport in der Verantwortung, seinen Beitrag zu leisten, um das Infektionsgeschehen unter Kontrolle zu halten. „Das geht nur auf der Basis des abgestuften Vorgehens des Deutschen Olympischen Sportbundes.“  Der LSB trage das DOSB-Konzept eines angepassten Spiel- und Sport, Trainings- und ggfs. Wettkampfbetriebes, das von der Sportministerkonferenz am 20. April als Grundlage für deren Empfehlung einer vorsichtigen und begrenzten Wiederzulassung des Sportbetriebs in den Vereinen genommen wurde.

Der DOSB hatte in Abstimmung mit Medizinern dazu zehn allgemeine Leitplanken entwickelt, die nach einer Abfrage bei den Spitzenverbänden um weitere sportartspezifische Übergangsregelungen für den Sport-, Spiel- und Wettkampfbetrieb ergänzt worden sind. „Am 25. April will sich der DOSB mit den Landessportbünden dazu abstimmen. Danach wollen wir gemeinsam das Angebot des Sports der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten übergeben“, heißt es in der Pressemitteilung zum geplanten weiteren Vorgehen. „Nach unseren guten Gesprächen mit dem Niedersächsischen Minister für Inneres und Sport gehen wir zuversichtlich davon aus, dass unsere Auffassung mitgetragen wird. Wir setzen aber auch darauf, dass Bund und Länder bei ihrem nächsten Treffen am 30. April 2020 über das wertvolle Sporttreiben in Vereinen entscheiden und angepasste Sportangebote auf der Grundlage unseres national abgestimmten Positionspapieres möglich machen.“




Einladung zur Video-Vereinssprechstunde!

Die Auswirkungen der Corona-Krise auf die Sportvereine belasten uns alle. Sportverein ohne Sport fühlt sich nicht gut an. Wirtschaftliche Fragen rücken in den Mittelpunkt und belasten unsere Vereine, je länger die Einschränkungen andauern. Das Team des StadtSportBundes versucht die Osnabrücker Sportvereine so gut wie möglich in der Krise zu unterstützen. Mit der Bereitstellung von aktuellen  Informationen und der Initiative „DEIN VEREIN BIST DU“ sowie zunehmend auch mit Online-Angebote in der Aus- und Fortbildung.

Am kommenden Montag lädt der Stadtsportbund seine Vereine zur ersten „Video-Vereinssprechstunde“ in Form einer Zoom-Konferenz ein. Fragen der Vereinsvertreter sollen beantwortet und  hilfreiche Unterstützungsangebote vorgestellt werden. Zudem hat Jörg Schirmbeck (Fachdienstleiter Sport der Stadt Osnabrück) seine Teilnehme zugesagt und wird Auskünfte zu den vom Stadtrat beschlossenen Entlastungmaßnahmen für Sportvereine geben.

Video-Vereinssprechstunde

Montag, den 27. April um 17:30 Uhr

Den Link zur Zoom-Konferenz stellen wir nach Anmeldung per Mail an Heiko Brüning zur Verfügung.




Stadtrat beschließt Dringlichkeitsantrag – Sportvereine werden entlastet!

Am gestrigen Abend beschloss der Stadtrat einstimmig einen Dringlichkeitsantrag, der u.a. auch Unterstützungsmaßnahmen für Sportvereine vorsieht. Damit setzt die Stadt Osnabrück ein wichtiges Zeichen und lässt unsere Sportverein auch in der Corona-Krise nicht im Stich.

Zur Entlastungen für Sportvereine werden die folgenden Angebote umgesetzt:

  1. Auf Antrag können die zur Jahresmitte an die Stadt zu zahlende Pacht- oder Erbbauzinsen für vereinseigene Sportanlagen zinslos bis zum Jahresende gestundet werden.
  2. Die in den Haushalt eingestellten Sportfördermittel werden in voller Höhe für 2020 zur Verfügung gestellt und bei Bedarf vorrangig ausgeschöpft.
  3. Auf Antrag wird die Abrechnung der Entgelte für das Winterhalbjahr 2019/2020 um drei Monate verlängert.

Hier gehts zur Beschlussvorlage




Pistorius – Bei gleichbleibendem Verlauf des Pandemiegeschehens: Sport an der frischen Luft auch auf Sportanlagen ab Anfang Mai wieder ermöglichen

Im Rahmen einer Sonder-Sportministerkonferenz am heutigen Montag (20. April) hat sich Sportminister Boris Pistorius für eine schrittweise Wiederaufnahme des Sportbetriebs ab Anfang Mai ausgesprochen, wenn der Verlauf der Corona-Pandemie sich nicht verschlechtert. Trainingsbetrieb im Berufs- und Leistungssport ist bereits seit einigen Wochen in Niedersachsen möglich.

Pistorius: „Der Gesundheitsschutz steht an erster Stelle, allerdings kann der Sport- und Trainingsbetrieb aus meiner Sicht unter Maßgabe von bestimmten Regeln ab Anfang Mai stufenweise wieder erlaubt werden, wenn die Entwicklung der Pandemie es erlaubt.“ Dies gelte vor allem, wenn das Sporttreiben an der „frischen Luft“ im öffentlichen Raum und auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen stattfindet. Die bestehenden Abstands- und Hygienevorschriften müssen dabei konsequent eingehalten werden. Ein Wettkampfbetrieb mit Zuschauerinnen und Zuschauern sollte bis auf weiteres nicht gestattet werden. Sogenannte Geisterspiele ohne Zuschauer könnten gegen Ende Mai durchgeführt werden, wenn die Einhaltung strenger medizinischer Konzepte gewährleistet ist.

Die Sportminister der Länder werden in den nächsten Tagen eine entsprechende Beratungsgrundlage verabschieden. Diese soll dann spätestens in die Beratung der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten am 30. April einfließen, damit ein möglichst einheitliches Vorgehen gewährleistet wird. Umkleidekabinen sowie Gastronomiebereiche sollen allerdings weiterhin geschlossen bleiben.

(Presseinformation Nds. Innenministerium)




Web-Seminar „Rasenpflege in Zeiten geringerer Nutzung“

Aktuell ruht aufgrund der Corona-Krise der Spiel- und Trainingsbetrieb auf allen Sportstätten. Welchen Einfluss hat dies auf die Pflege von Sportrasenflächen? Muss oder sollte hier etwas verändert werden? Diesen Themen – aber auch grundsätzliches zum Rasen und dessen Pflege – widmet sich das Team Sporträume und Umwelt des Landessportbundes  im Rahmen eines rund 1,5 bis 2-stündigen Web-Seminars am 22.04.2020 um 18 Uhr.

Als Referent steht der „Rasenfuchs“ Norbert Lischka (Master Greenkeeper) zur Verfügung. An ihn können während des Seminars auch Fragen per Chat-Funktion gestellt werden.

Technische Voraussetzung für die Teilnahme am Web-Seminar ist ein internetfähiges Endgerät (z.B. PC, Laptop, Tablet) mit Lautsprecher/Kopfhörer. Alle weiteren Informationen werden nach der Anmeldung per E-Mail zugesandt.

Anmeldung unter Angabe des Namens und Vereins/Institution und Kontakt-E-Mailadresse bis zum 21.04.2020 per E-Mail an hfuhrmann@lsb-niedersachsen.de. Die Teilnahme ist kostenlos.




Breitensport in Zeiten von Corona

In Zeiten der Corona-Pandemie gelten unterschiedliche Einschränkungen in den verschiedensten Lebensbereichen. Auch der Breitensport und die Aktivitäten in Sportvereinen sind davon betroffen. Wettkämpfe und Punktspiele können zurzeit nicht stattfinden und auch die Geselligkeit und die sozialen Kontakte beim Training fehlen den Sportlerinnen und Sportlern. Viele Vereine und Studios haben sich der Situation angepasst und bieten ihre Leistungen mittlerweile „online“ an.

„Trotzdem ist es wichtig, seinen Verein oder Sportanbieter auch in dieser schwierigen Phase zu unterstützen und mit dem Fortbestehen der Mitgliedschaft die Treue zu halten, damit auch in Zukunft weiter Sport mit all seinen Facetten in der Gruppe gelebt werden kann“, so Erster Stadtrat Wolfgang Beckermann. Ralph Bode vom Stadtsportbund ergänzt: „In der Zeit von social distance rückt die Sportfamilie enger zusammen. Stadt und Stadtsportbund Osnabrück stehen im engen Austausch, um auch mit dem LSB Niedersachsen, Probleme zu eruieren und Möglichkeiten der Kriesenbewältigung anzubieten.“

Bei Fragen „Rund um den Sport“ wenden Sie sich gerne an den Stadtsportbund Osnabrück e.V., Telefon 0541 982590, E-Mail info(at)ssb-osnabrueck.de, oder den Fachdienst Sport der Stadt Osnabrück, Telefon 0541 323-3010, E-Mail schirmbeck(at)osnabrueck.de.

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