Das Online-Portal der GEMA löst Post, Fax und E-Mail ab!

DIE GEMA baut den Service auf ihrem Online-Portal aus. Ab Ende 2020 können dort auch Reklamationen, Angemessenheitsanträge und Kündigungen eingereicht werden. Bereits jetzt können Mitglieder dort Veranstaltungen anmelden, Rechnungen einsehen und herunterladen, Setlists (Musikfolgen) einreichen und ihre Daten ändern.

Mit dem Online-Portal der GEMA wird die Beantragung und Abwicklung von Veranstaltungen vereinfacht, was eine erhebliche Erleichterung für un sere Vereine darstellt.

Zum Online-Portal




Einladung zum SpardaLeuchtfeuer: 200.000 Euro für Sportvereine!

Die Sparda-Bank lädt zur Beteiligung am SpardaLeuchtfeuer 2020 ein!

Ob Integration, Inklusion oder Fair Play – Sport verbindet Menschen. Deshalb fördert die Sparda-Bank Sportvereine in NRW und Niedersachsen mit insgesamt 200.000 Euro.

Das Besondere am SpardaLeuchtfeuer: Jeder kann per SMS-Abstimmung kostenlos mitentscheiden, welche 50 Vereine mit Publikumspreisen zwischen 1.000 und 6.000 Euro gefördert werden. Unabhängig vom Ergebnis der Publikumswahl erhalten zudem 20 Vereine einen regionalen Jurypreis über je 2.500 Euro.

Alle Informationen zum SpardaLeuchtfeuer

Die Abstimmung läuft vom 15. September bis zum 8. Oktober 2020. Bewerbungen sind bis 24. September möglich. Bei Rückfragen steht das Wettbewerbsteam gerne telefonisch unter 0221 677 746 83 oder per E-Mail an hilfe@spardaleuchtfeuer.de zur Verfügung.




Corona-Sonderprogramm: Vereine können Anträge stellen!

Am 15. Juli 2020 hat der Niedersächsische Landtag den 2. Nachtragshaushalt 2020 über 8,4 Milliarden Euro verabschiedet, mit denen Niedersachsens Zukunft nach der Corona-Krise gesichert werden soll. Darin enthalten ist auch das Corona-Sonderprogramm für Sportorganisationen mit einem Volumen von 7 Mio. Euro.
Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport und der LandesSportBund (LSB) Niedersachsen haben sich inzwischen über die Verfahrensdetails für die Umsetzung der „Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Unterstützung von der COVID-19-Pandemie in ihrer Existenz bedrohten gemeinnützigen Sportorganisationen“ verständigt, die am 5. August 2020 veröffentlicht worden ist.

Über das Antragsverfahren hat der LSB alle Vereine in einer Rundmail informiert!

(Quelle: LSB-Rundmail)




August-Ausgabe des LSB-Magazins jetzt online!

Wissenswertes aus der Welt des Sports in Niedersachsen erfahren Sie jetzt aus der August-Ausgabe des LSB-Magazins, das ab sofort als Online-Ausgabe zur Verfügung steht.




Neue Corona-Verordnung: Sportausübung ab sofort in Gruppen von bis zu 50 Personen zulässig!

Hintergrund Vektor erstellt von YusufSangdes – de.freepik.com

Die Sportausübung in Niedersachsen ist ab sofort in Gruppen von bis zu 50 Personen zulässig. Das geht aus der neuen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen hervor, die seit dem 01. August 2020 in Kraft ist. Bisher war die Personenanzahl auf 30 beschränkt.

Weitere wichtige Änderungen im Überblick:

  • Die Regeln für Kindertagesstätten (§ 16) und Schulen (§ 17) wurden geändert entsprechend den Ankündigungen des Kultusministeriums zum Start ins Schul- beziehungsweise Kita-Jahr 2020/2021.
  • Shisha-Bars dürfen wieder öffnen.
  • Die Regeln für Feiern außerhalb der eigenen Wohnung sowie für Kutschfahrten wurden ergänzt beziehungsweise angepasst

Die Verordnung tritt am 31. August 2020 außer Kraft.

(Quelle: LSB-Homepage)

 




Sportjugend Niedersachsen fordert Wiederaufnahme des Sportunterrichts und der Sportangebote an Schulen

 

 

Der Bewegungsmangel von Kindern und Jugendlichen ist seit Jahren durch Studien belegt. Während sich vor der Corona-Pandemie bereits weniger als die Hälfte dieser Zielgruppen nicht ausreichend bewegten, hat sich dieser Trend in der Krise noch verstärkt. Hinzu kommen fehlende soziale Kontakte und persönliche Interaktionen als eine Auswirkung von „Homeschooling“ in der gegenwärtigen Situation. Schule und organisierter Sport müssen dem gemeinsam und aktiv entgegenwirken und sich der besonderen Herausforderung stellen, Bewegung, Spiel und Sport für Kinder und Jugendliche unter veränderten und der Situation angepassten Bedingungen  zu organisieren.

„Nach Wiederaufnahme des Vereinssports in Niedersachsen müssen Sportunterricht und außerunterrichtliche Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote an Schulen wieder stattfinden und ihrem Stellenwert der Gesundheitsförderung entsprechend wahrgenommen werden. Wenn Distanzregeln eingehalten, Körperkontakte auf ein Minimum reduziert, kreative Bewegungsformen im Freien angeboten und Hygieneregeln eingehalten werden, muss Bewegung, Spiel und Sport auch im schulischen Kontext möglich sein und umgesetzt werden“, so der Vorsitzende der Sportjugend Niedersachsen Reiner Sonntag.

Die Sportjugend Niedersachsen fordert daher das Niedersächsische Kultusministerium und die Verantwortlichen der niedersächsischen Schulen auf, klare Richtlinien und Handlungsanweisungen für den schulischen Sportalltag zu erarbeiten, um den sportunterrichterteilenden Lehrkräften Handlungssicherheiten zu geben. Es bedarf aktueller Lösungen, um einen bewegten Schulalltag unter Einbeziehung des Schulfaches Sport sowie außerunterrichtlicher Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote in Kooperation mit Partnern des organisierten Sports zu ermöglichen.

Wiederaufnahme des Unterrichtsfaches Sport und der außerunterrichtlichen Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote

Sportunterricht sowie außerunterrichtliche Bewegungs-, Spiel-  und Sportangebote müssen wieder regelmäßig, wenn auch in alternativer Form,  für alle Schülerinnen und Schüler im Land Niedersachsen angeboten werden. Dazu gehört auch die Möglichkeit, in der Natur und in Kompaktphasen Freizeit- und Erlebnissport anbieten zu können. Da gerade das Sporttreiben draußen (außerhalb von Sportstätten)c deutlich sicherer ist, muss auch der Sportunterricht an außerschulischen Lernorten möglich sein. Nur über die Schulen können alle Kinder und Jugendlichen erreicht und in Bewegung gebracht werden.

Umsetzung von bewegtem Unterricht und bewegten Pausen

Der Unterricht in Schulen soll vermehrt als bewegter Unterricht erfolgen. Ergänzend dazu  müssen bewegte Pause auf vorher festgelegten, zugewiesenen Teilflächen des Schulhofes unter Wahrung des jeweils gültigen Mindestabstandes ermöglicht werden.  Unterstützung erhalten die Schulen durch die Angebote der „Bewegten, gesunden Schule Niedersachsen“.

Bewegungshausaufgaben

Im „Homeschooling“ können neben der Aufgabe in anderen Unterrichtsfächern auch Bewegungsaufgaben als Ausgleich zu „sitzendem Lernen zu Hause“ erteilt werden. Dies erfordert einen klaren juristischen Rahmen, der auch den Video- und Fotoaustausch zwischen Lehrkraft und Lernenden ermöglicht.

Einbeziehung digitaler Bewegungsangebote in den Schulalltag

Sportlehrkräfte können digitale Bewegungsaufgaben erstellen und digitale Sportstunden anbieten bzw. auf digitale Bewegungsangebote der Sportbünde, Fachverbände und Sportvereine sowie die Plattform des Niedersächsischen Kultusministeriums und des LandesSportBundes Niedersachsen e.V. SchulSportWelten zurückgreifen oder verweisen.

Einsatz qualifizierter Sportlehrkräfte

Die Erteilung des Sportunterrichts muss gerade in der Zeit Corona-bedingter,  zusätzlicher Herausforderungen durch qualifizierte Sportlehrkräfte erteilt werden, die in der Lage sind, andere Zugänge zu kreativen, alternativen Bewegungs-, Spiel- und Sportaktivitäten  für Kinder und Jugendliche in der Schule zu eröffnen.

Kooperation mit Sportvereinen

Zur Durchführung der außerunterrichtlichen Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote sollen die Schulen auf die Sportvereine vor Ort zugehen, bestehende Kooperationen nutzen und/oder neue Kooperationen eingehen. Die kooperierenden Sportvereine können mit ihrer fachlichen Expertise der qualifizierten Übungsleitenden und Trainerinnen bzw. Trainer die Schulen dabei unterstützen, kreative Lösungen für gute Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote zu entwickeln und diese durchzuführen.

Kooperation mit Servicestellen für Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote in Kindertagesstätten, Schulen und Sportvereinen (BeSS-Servicestellen)

Das sportfachliche Personal  der BeSS-Servicestellen mit Sitz in den Sportbünden des LandesSportBundes Niedersachsen e.V.  entwickeln Bewegungs-, Spiel- und Sportkonzepte für Schülerinnen und Schüler und setzen diese in Kooperation mit Schulen um. Schulen sollten auf BeSS-Servicestellen zugehen, um Maßnahmen zur Bewegungsförderung  im schulischen Umfeld zu ermöglichen.

Verfügbarkeit der Sportstätten

Sporthallen müssen gemäß ihrer Zweckbestimmung vor allem wieder für Bewegung, Spiel und Sport zur Verfügung stehen. Jede Schule kann zunächst für notwendige Sport- und Bewegungsangebote im Freien unter Berücksichtigung des Gesundheitsschutzes und der Hygienevorschriften sorgen. Sobald es wieder möglich ist, sollten der Sportunterricht und die außerunterrichtlichen Bewegungs-, Spiel- und  Sport auch wieder in der Sporthalle stattfinden können.

Positionspapier „Bildung braucht Bewegung“ als PDF

(Quelle: LSB-Homepage)




Gemeinsam helfen hilft – Vereine in außergewöhnlichen Zeiten

Die Corona-Krise stellt uns alle vor enorme Herausforderungen. Auch Vereine und soziale Projekte, die sich zum Beispiel für Menschen in Not einsetzen, sind betroffen.

Die gute Nachricht: Viele Menschen möchten jetzt helfen und einen Beitrag für Andere leisten. Darum haben die Sparkassen gemeinsam mit betterplace.org, Deutschlands größter Spendenplattform, WirWunder.de gestartet.

Auf dieser Plattform werden Vereine und soziale Projekte sichtbar und erhalten konkrete Hilfe.  Die Sparkasse übernimmt übrigens die Transaktionskosten der Spendenplattform von 2,5 % pro Spende für die Vereine, sodass das gespendete Geld zu 100 % beim Verein ankommt! Hierzu muss einfach ein formloser Antrag bei der Sparkasse eingereicht werden.

Gemeinsam helfen hilft – und jedes Engagement zählt!

Weitere Infos gibt es auf der Homepage der Sparkasse: www.sparkasse-osnabrueck.de/gemeinsamhelfenhilft




Die Aktion „Ehrenamt überrascht“ des LSB und der 18 Sportregionen geht in dritte Runde

Die Konfetti-Kanonen sind bereits bunt geladen. Auch das Ziel steht fest. Zum dritten Mal wollen der LandesSportBund Niedersachsen und die 18 Sportregionen mit dem Projekt „Ehrenamt überrascht“ die Arbeit der freiwillig und ehrenamtlich Engagierten im niedersächsischen Sport würdigen. Die Aktion soll gleichzeitig zu einer festen Dankeschön-Kultur in den Sportvereinen und -verbänden beitragen.
Wie schon im Pilotprojekt 2018 können auch in diesem Jahr Engagierte, die eine Überraschung verdient haben, direkt bei der jeweiligen Sportregion vorschlagen werden – vom Vereinswirt, der länger bleibt, um auch den letzten Spieler mit einem kühlen Getränk zu versorgen, bis zur Trainerin, die seit 30 Jahren bei jedem Wetter an der Seitenlinie steht.
Im Projektzeitraum vom 11. September 2020 bis zum 31. Januar 2021 werden diese Engagierten dann zum Beispiel im Training, auf einem Vereinsfest oder im Vorfeld eines Wettkampfes überrascht und erhalten neben einer Urkunde als Vereinsheldin bzw. Vereinsheld einen prall gefüllten Geschenkkorb. Der Startschuss für das Einreichen der Vorschläge wird von den Sportregionen gesondert bekannt gegeben. Hier die Informationen zu „Ehrenamt überrascht“ für die Sportregion Osnabrück.

770 Überraschungen

In den ersten beiden Ausgaben der Aktion konnten sich 770 freiwillig oder ehrenamtlich Engagierte über diese emotionale Wertschätzung freuen. „Wir sind sehr froh, dass in den letzten beiden Jahren so viele Überraschungen geglückt sind. Der besondere Dank gilt dabei vor allem den Menschen in den Vereinen und Verbänden vor Ort, die sich so großartig für die Planung und Umsetzung der Überraschungen eingesetzt haben“, so die zuständige LSB-Referentin Jennifer Osthus.
2019 beteiligten sich 465 Vereine und sorgten so im Durchschnitt für fast fünf Überraschungen pro Tag. Ein Erfolg, der auch über die Grenzen hinaus nicht unbemerkt blieb.

Österreich und Schweiz

Das Sportnetz Frauenfeld aus der Schweiz überraschte in diesem Jahr das Gewinnerteam des „Frauenfelder Sportpreises“ in Anlehnung an die Aktion „Ehrenamt überrascht“ mit Konfettikanonen beim Training. Das Bündnis, das 50 Organisationen umfasst, setzt bereits seit zwei Jahren erfolgreich die Vereinshelden-Kampagne des LSB in der Schweiz um.
Auch in Österreich sollen schon bald die ersten Überraschungen geplant werden. Der Landesverband Tirol des Allgemeinen Sportverbands Österreich zeigte sich „begeistert“ von der Durchführung in Niedersachsen und möchte noch in diesem Jahr eine Version von Ehrenamt überrascht in der Alpenrepublik starten.

(Quelle: LSB-Homepage)

 




10 Jahre Niedersächsische Lotto-Sport-Stiftung

2019 feierte die Niedersächsische Lotto-Sport-Stiftung ihr zehnjähriges Bestehen. Zeit für einen Rückblick auf zahlreiche Menschen und Projekte, Veranstaltungen und Begegnungen, Ideen und Initiativen.

Natürlich hat die Sportstiftung das Geschäftsjahr 2019 in einem alljährlichen Stiftungsbericht abgebildet.

Daneben wurden auch weitere Dokumentationen auf den Weg gebracht:

Ein Kamerateam ist quer durch Niedersachsen gereist und hat Partnerinnen und Partner der Sportstiftung besucht, spannende Menschen getroffen, emotionale Momente erlebt. Stellvertretend für alle Projekte in unserer ersten Dekade zeigt unser Film, was die Nds. Sportstiftung bewegt – für den Sport und die Integration.

Zwei junge Journalisten, ehemalige Stipendiaten der Stiftung, haben sich ebenfalls auf die Suche nach besonders interessanten Projekten und Geschichten verschiedener Förderungen gemacht und stellen diese Interviews in einer eigenen kleinen ­Publikation vor.

Und auch der hannoversche Künstler Samuel Henne hat sich ein Jahr lang den Stiftungsprojekten gewidmet und sich dem Sportbetrieb künstlerisch genähert. Das Ergebnis ist eine limitierte Kunstmappe mit dem Titel „Fragmente“, die er zusammengestellt hat.

(Quelle: Niedersächsische Lotto-Sport-Stiftung)




Wiedereinstieg in den Sportbetrieb

Die 44. Konferenz der Sportministerinnen und Sportminister der Länder hat am 15. Juli 2020 zum Thema: Wiederaufnahme von Sport – Fortschreibung des stufenweisen Wiedereinstiegs in den länderübergreifenden Sportbetrieb beschlossen:

„Präambel
Unter Zugrundelegung und in Fortschreibung des Beschlusses der Sportministerkonferenz vom 28. April 2020 befürworten die Sportministerinnen und Sportminister sowie Sportsenatorinnen und Sportsenatoren der Länder ein abgestimmtes Vorgehen für eine erforderliche weitere Eröffnung von Möglichkeiten zum Sportbetrieb auch Ländergrenzen übergreifend. Dies steht selbstverständlich unter der zwingenden Voraussetzung eines sich weiterhin rezessiv entwickelnden Infektionsgeschehens.
Die bisher gewonnenen Erfahrungen im Sportbetrieb und der überaus verantwortungsvolle Umgang der Sportorganisationen bei der Umsetzung von Maßnahmen zur epidemiologischen Unterbrechung von Übertragungswegen bieten eine große Gewähr, dass auch bei Fortschreibung der Öffnungen das Infektionsgeschehen im Sport unter Kontrolle behalten werden kann. Dies insbesondere auch im Wettkampfbetrieb, wo eine Registrierung von Teilnehmerinnen und Teilnehmern schon jetzt üblich ist.
Der zur Öffnung des Sportbetriebs erforderliche Prozess wird von Bund, Ländern und Kommunen unterstützt und ist insbesondere auf kommunaler Ebene in enger Absprache zwischen Städten, Landkreise, Gemeinden und den örtlichen Sportorganisationen auf die Erforderlichkeiten zur Beherrschung des Infektionsgeschehens ausgerichtet.
Um auch den Ländergrenzen übergreifenden Sportbetrieb, wie zum Beispiel den Ligabetrieb und regionale, nationale und internationale Wettbewerbe sowie nicht zuletzt die Vorbereitung auf die Olympischen und Paralympischen Spiele wiederaufnehmen zu können, sind Regelungen, die die Chancengerechtigkeit zumindest auf nationaler Ebene gewährleisten, unverzichtbar. Mit Blick auf zeitlich erforderliche Abläufe eröffnet ein Einstieg in den Wettkampfbetrieb spätestens ab September 2020 die Möglichkeit, die Wettkampfsaison 2020/2021 im regulären Betrieb starten und beenden zu können.
Im Hinblick auf die Aufrechterhaltung der Gesundheit von Athletinnen und Athleten, ist der Sportbetrieb zumindest zu Trainingszwecken bereits ab August 2020 nicht-kontaktfrei im Freien und in der Halle zu ermöglichen.
Daher sind auch weiterhin der DOSB und seine Mitgliedsorganisationen aufgefordert, mit sportartspezifischen Konzepten einen verantwortungsvollen Umgang für den
Sportbetrieb zu ermöglichen und die Ausübung des Sports im Rahmen der gesetzten Vorgaben sicherzustellen.
Unter der Voraussetzung der weiteren positiven Entwicklungen bei der Eindämmung der Pandemie empfiehlt die SMK die folgenden Maßnahmen:
Beschluss
1. Die SMK befürwortet ein kontrolliertes, stufenweises Vorgehen zur vollumfänglichen Wiederaufnahme des Sportbetriebs im Einklang mit den Zielen zum Gesundheitsschutz unter Berücksichtigung der übergeordneten Maßgaben des Infektionsschutzes.
2. Zur Wahrung von Chancengerechtigkeit und um idealerweise ab September 2020 mit einem geregelten, Ländergrenzen übergreifenden Sportbetrieb, insbesondere der Ligen, sowie mit der Durchführung von regionalen, nationalen und internationalen Wettbewerben beginnen zu können, wird eine Freigabe des Trainingsbetriebes des nicht-kontaktfreien Sports ohne Unterscheidung zwischen dem Sportbetrieb in Hallen oder im Freien vor Beginn des Liga- bzw. Wettkampf-betriebes möglichst frühzeitig angestrebt. Dies kann jedoch nur unter Berücksichtigung des jeweiligen Infektionsgeschehen in den Ländern bzw. Regionen veranlasst werden.
3. Dabei ist insbesondere sicherzustellen, dass ein Hygienekonzept vorliegt und die Kontaktnachverfolgung der am Trainings- und Wettkampfgeschehen beteiligten Personen sichergestellt ist und die jeweils geltenden Einreise- und Beherbergungsregelungen der Länder dies auch vollumfänglich ermöglichen.
4. Eine Beteiligung von Zuschauerinnen und Zuschauern am Sportgeschehen ist insbesondere für Vereine in bundesweiten Spielklassen von großer Bedeutung bei der Wiederaufnahme des Spielbetriebs. Grundsätzlich wird daher bei Vorliegen belastbarer Infektionsschutzkonzepte und verantwortbarer Inzidenzraten die schrittweise Öffnung von Sportveranstaltungen auch für Zuschauerinnen und Zuschauer befürwortet.
5. Der DOSB wird gebeten, im Zusammenwirken mit seinen Mitgliedsorganisationen die zum bundesweiten Wiedereinstieg in den vereinsbasierten Sportbetrieb erarbeiteten sportartspezifischen Konzepte weiterzuentwickeln, die der Gesunderhaltung der am Trainings- und Wettkampfbetrieb beteiligten Personen sowie der Eindämmung des epidemiologischen Geschehens Priorität einräumen.
6. Die Kommunen sowie die Landessportverbände bzw. Landessportbünde, die Landesfachverbände und die Sportvereine vor Ort werden gebeten, sich an der Schaffung und Bereitstellung von Voraussetzungen, die zum regulären Sportbetrieb erforderlich sind, zu beteiligen, eine aktive Rolle bei der
Ermöglichung des Trainings- und Wettkampfbetriebs einzunehmen und die dafür erforderlichen Abstimmungsprozesse zu unterstützen.“

Pressemitteilung Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport, 16. Juli 2020