Aufwandspauschale für Amateursportler wird erhöht!

Werden Amateursportler ausschließlich aufgrund mitgliedschaftsrechtlicher Bindungen tätig, besteht kein Beschäftigungsverhältnis, wenn der Verein nur eine Aufwandspauschale bezahlt. Die Sozialversicherungsträger haben dafür eine Pauschalgrenze von 200 Euro festgelegt, die sich nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung Bund auf 250 Euro erhöht. Mehr Infos