Ab 1. Dezember gilt Warnstufe 2 der Nds. Corona-Verordnung

Am Mittwoch, den 1. Dezember tritt die Warnstufe 2 der Niedersächsischen

Corona-Verordnung in Kraft. Folgende Änderungen für den Sport

sind damit verbunden:

Für Sport draußen gilt die 2G-Regel. Alle Personen müssen geimpft oder genesen sein. Bis zur sportlichen Betätigung ist eine FFP2-Standart Maske zu tragen.

Für Sport drinnen gilt die 2+-Regel. D.h., alle Personen müssen geimpft oder

genesen sein und einen tagesaktuellen Test nachweisen. Auch hier gilt, dass

bis zur sportlichen Betätigung eine FFP2-Standart Maske getragen werden

muss.

Für die Testungen gilt, dass PCR-, Schnell- und Selbsttests zulässig sind.

Tests dürfen nicht älter als 24 Stunden sein.

Nähere Informationen für die Regelungen im Sport.

 

 

 

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