Am Mittwoch, den 1. Dezember tritt die Warnstufe 2 der Niedersächsischen
Corona-Verordnung in Kraft. Folgende Änderungen für den Sport
sind damit verbunden:
Für Sport draußen gilt die 2G-Regel. Alle Personen müssen geimpft oder genesen sein. Bis zur sportlichen Betätigung ist eine FFP2-Standart Maske zu tragen.
Für Sport drinnen gilt die 2+-Regel. D.h., alle Personen müssen geimpft oder
genesen sein und einen tagesaktuellen Test nachweisen. Auch hier gilt, dass
bis zur sportlichen Betätigung eine FFP2-Standart Maske getragen werden
muss.
Für die Testungen gilt, dass PCR-, Schnell- und Selbsttests zulässig sind.
Tests dürfen nicht älter als 24 Stunden sein.
Nähere Informationen für die Regelungen im Sport.