Corona-Verordnung: Keine Erleichterungen für den Sport in Osnabrück!

Seit dem 10. Mai gilt die neue Niedersächsische Corona-Verordnung. Die Verordnung sieht Erleichterungen vor, wenn die 7-Tage-Inzidenz unterhalb der Bundes-Notbremse liegt. In der Stadt Osnabrück liegt die Inzidenz aber immer noch über 100. Das heißt, dass weiterhin die  Bundes-Notbremse mit strikten Corona-Regeln anzuwenden ist.

Weiterhin gilt, dass Individualsportarten ohne Kontakt alleine, mit dem eigenen Haushalt oder maximal einer zweiten Person von außerhalb möglich ist. Kinder bis 14 Jahren dürfen zudem unter freiem Himmel maximal in einer Fünfergruppe gemeinsam Sport treiben – jedoch nur kontaktlos.