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Bestandserhebung

Mit Sichtag 01.01. des jeweiligen Jahres sind die Mitgliedsvereine des Stadtsportbundes Osnabrück und des LSB Niedersachsen verpflichtet, ihre Mitgliederzahlen jahrgangsweise über das LSB-Net (Intranet) als Bestandserhebung einzugeben. In der Zeit vom 20.12. bis 31.01. ist das Portal des LSB für die Bestandserhebung der Vereine freigeschaltet. Während dieser Zeit müssen die Vereine ihren Mitgliederbestand zum 01.01. melden. Eingabeversuche außerhalb dieses Zeitraums sind nicht möglich! Die Pflege der Adressdaten sowie Vorstandsdaten im LSB-Net ist natürlich während des ganzen Jahres möglich.

Die Vereine sind verpflichtet, alle Mitglie­der (aktive, passive, sonstige) dem Landesfachverband (LFV), in dem sie Mitglied sind, zuzuordnen (Seite B). Die Mitglieder können nur den jeweiligen Landesfachverbänden (LFV) zugeordnet werden, wenn auch tatsächlich eine Mitgliedschaft des Vereins in diesem LFV besteht. In der Eingabemaske erscheinen dementsprechend in einem Auswahlmenü auch nur noch diese LFV. Der Landessportbund empfiehlt daher den Vereinen dringend, sich im Vorfeld der Online-BE Klarheit über ihre Mitgliedschaften in den einzelnen Landesfachverbänden zu verschaffen. Für Vereinsmitglieder, die keinem Landesfachverband zugeordnet werden können (Seite C), wird ein zusätzlicher Beitrag erhoben: Kinder/Jugendliche 2,00 €, Erwachsene 3,00 € (ab dem 01.01.2025: Kinder/Jugendliche 4,00 €, Erwachsene 6,00 €).

Sollte es Probleme mit der Zugangsberechtigung zum LSB-Net oder bei der Erfassung der Bestandserhebungsdaten geben, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir helfen Ihnen gerne!!

Das „Merkblatt zur Bestandserhebung des LSB“, die „LSB-Richtlinien zur Durchführung der Bestandserhebung“ sowie weitere Unterlagen und Hilfestellungen für die Bestandserhebung 2024 finden Sie hier:

Anleitung zur Bestandserhebung ab 2023

Merkblatt des LSB zur Bestandserhebung 2024

LSB-Richtlinie zur Durchführung der BE und zur Datenpflege 2024

Informationen und Grundsätze zur Online-BE 2024 des LSB

Erläuterungen zur Erfassung Sportanlagen zur BE 2024

Sportaktivitätenliste – Zuordnung zu betreuenden LFV

Durchführung von Straf- und Ordnungsmaßnahmen 2023