Niedersächsische Corona-Verordnung am 29. März online!

Bund und Länder haben sich am 22. März 2021 auf ein erweitertes Konzept aus Impfen, Testen und Kontaktreduzierung verständigt. Eine Korrektur (Streichung der Ziffer 4 „Osterruhezeit“) wurde am 24. März vorgenommen.Auf dieser Basis ist die Niedersächsische Corona-Verordnung angepasst worden und tritt am 29. März 2021 in Kraft.

Die Stadt Osnabrück ist mittlerweile ist als „Hochinzidenzkommune“ eingestuft. Für diese Fälle schreibt die niedersächsische Corona-Verordnung strengere Kontaktbeschränkungen vor.

Sport: Individualsport ist nur noch alleine, mit dem eigenen Haushalt oder maximal einer zweiten Person von außerhalb möglich.

Niedersächsische Corona-Verordnung, gültig ab 29. März mit markierten Änderungen

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