LSB-Förderprogramm „Aktiv über den Winter“

Der LSB Niedersachsen unterstützt seine Vereine, Sportbünde und Fachverbände bei der Umsetzung von neuen Online-Sportprogrammen und Sportangeboten während der Corona Pandemie mit maximal 600 Euro.

Zuschüsse

Gefördert werden:

  • Anschaffungen von Materialien für Online-Sportangebote max. 300 Euro (Webcam, Mikrofon, Stativ, usw.),
  • Anschaffungen von Materialien zur Durchführung von neuen Sportangeboten auf Basis der aktuell gültigen Corona-Verordnung (nicht gefördert werden Sportbekleidung, Großsportgeräte, Musikanlagen),
  • Anschaffungen von Materialien zur Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln. (z.B. Desinfektionsmittel, Absperrband, Markierungsspray)

Bitte beachten:

  • Anerkannt werden nur Ausgaben, die im Zeitraum vom Bewilligungsdatum bis 28.02.2021 getätigt werden.
  • Rechnungen müssen zwingend auf den Verein ausgestellt sein. Kassenbons und Belege aus dem Einzelhandel können anerkannt werden.
  • Mit der Abrechnung sind Belege in Kopie und der mit der Bewilligung versandte Einzelverwendungsnachweis  einzureichen. Die Belege im Original sind laut den gesetzlichen Bestimmungen 10 Jahre aufzubewahren.

Anträge und Abrechnungsunterlagen müssen unterschrieben postalisch oder als Scan per Email eingereicht werden. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Prüfung der eingereichten Unterlagen.

Das Förderprogramm ist befristet vom 04.01. – 28.02.2021.

Förderung erfolgt vorbehaltlich zur Verfügung stehender Haushaltsmittel.

Antragsformular

Antragsformular Förderprogramm „Aktiv über den Winter“

 

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