Entlastung der Osnabrücker Sportvereine in der Corona-Pandemie durch die Stadt Osnabrück

Der Rat der Stadt Osnabrück hat in seiner Sitzung vom 09.03.2021 die Umsetzung folgender Angebote beschlossen:

  1. Auf Antrag können die zur Jahresmitte an die Stadt zu zahlende Pacht- oder Erbbauzinsen für vereinseigene Sportanlagen bis zum Jahresende erlassen werden. Pacht- und Erbbauzinsen, die Sportvereine an private Eigentümer zu leisten haben, werden auf Antrag erlassen.
  2. Die in den Haushalt eingestellten Sportfördermittel werden in voller Höhe für 2021 zur Verfügung gestellt und bei Bedarf vorrangig ausgeschöpft.
  3. Von der Erhebung von Entgelten für städtische Sportanlagen (Sporthallen, Freianlagen) für das Winterhalbjahr 2020/2021 wird abgesehen.

Die Anträge für die Übernahme/Erstattung der Pacht- und Erbbauzinsen werden von der Sportverwaltung per Mail an alle Osnabrücker Sportvereine versandt.

Weitere Auskünfte erteilt Susanne Brans, Fachdienst Sport unter Tel.: 0541-3232486 oder Mail: brans@osnabrueck.de.

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