Corona-Sonderprogramm: Vereine können Anträge stellen!

Am 15. Juli 2020 hat der Niedersächsische Landtag den 2. Nachtragshaushalt 2020 über 8,4 Milliarden Euro verabschiedet, mit denen Niedersachsens Zukunft nach der Corona-Krise gesichert werden soll. Darin enthalten ist auch das Corona-Sonderprogramm für Sportorganisationen mit einem Volumen von 7 Mio. Euro.
Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport und der LandesSportBund (LSB) Niedersachsen haben sich inzwischen über die Verfahrensdetails für die Umsetzung der „Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Unterstützung von der COVID-19-Pandemie in ihrer Existenz bedrohten gemeinnützigen Sportorganisationen“ verständigt, die am 5. August 2020 veröffentlicht worden ist.

Über das Antragsverfahren hat der LSB alle Vereine in einer Rundmail informiert!

(Quelle: LSB-Rundmail)

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