Corona-Sonderprogramm: Antragsfrist bis 15. November verlängert

Corona-Sonderprogramm für Sportorganisationen wird um sechs Wochen verlängert – Anträge können bis zum 15. November online beim LandesSportBund Niedersachsen gestellt werden

Der Niedersächsische Innen- und Sportminister Boris Pistorius hat eine Verlängerung des Corona-Sonderprogramms für Sportorganisationen und -vereine auf den Weg gebracht. In Absprache mit dem Niedersächsischen Finanzministerium wurde die entsprechende Richtlinie geändert. Eine Antragstellung beim Innenministerium ist dadurch bis zum 15.11.2020 möglich.
Pistorius: „Unsere Sportvereine sind gerade in Pandemiezeiten enorm wichtig für den Zu-sammenhalt in unserer Gesellschaft. Sie tragen mit umfangreichen Angeboten ein Stück weit zur Normalität in Ausnahmezeiten bei. Natürlich haben sie angesichts der Pandemielage zum Teil auch weiterhin Bedarf an bestimmten Billigkeitsleistungen. Darauf reagieren wir mit der Verlängerung der Antragsfrist für das Corona-Sonderprogramm. So haben niedersächsische Sportorganisationen einen größtmöglichen Zeitraum für ihre Anträge, um finanzielle Notlagen abzuwenden.“
Die Abwicklung des Corona-Sonderprogramms für Sportorganisationen erfolgt im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Unterstützung von der CO-VID-19-Pandemie in ihrer Existenz bedrohten gemeinnützigen Sportorganisationen über den LandesSportBund Niedersachsen. Gemeinnützige Sportorganisationen können eine Billigkeitsleistung in Form von Einmalzahlungen – in Höhe von 70 Prozent der entstehenden Unterdeckung, höchstens jedoch in Höhe von 50 000 Euro – erhalten, wenn sie aufgrund von Liquiditätsengpässen infolge der COVID-19-Pandemie in ihrer Existenz bedroht sind. Eine allgemeine Kompensation entgangener Einnahmen ist allerdings nicht vorgesehen.

Zum Antragsportal im LSB-Intranet

(Pressemitteilung Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport, 2. Oktober 2020)

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